Gründung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft


Volltext

Der Beruf des Wirtschaftsprüfers bzw. der Wirtschaftsprüferin kann auch in einer Berufsgesellschaft ausgeübt werden. Eine solche Gesellschaft benötigt die staatliche Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch die Wirtschaftsprüferkammer. Als Rechtsform sind alle europäischen Gesellschaften, Gesellschaften nach deutschem Recht oder Gesellschaften nach dem Recht eines anderen EU- oder EWR-Mitgliedsstaat zugelassen. Zu beachten ist, dass die Mehrheit der gesetzlichen Vertreter und der Gesellschafter Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüferinnen oder in einem anderen EU- bzw. EWR-Mitgliedsstaat zugelassene Abschlussprüfer bzw. Abschlussprüferinnen sein müssen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Sie benötigen folgende Unterlagen:

Bescheinigungen ausländischer Berufsorganisationen über die Zulassung bzw. Anerkennung der EU-Abschlussprüfer bzw. EU-Abschlussprüferinnen und EU-Prüfungsgesellschaften.


Voraussetzungen

Einzelheiten des Anerkennungsverfahrens können Sie in den Merkblättern nachlesen, die Sie auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer finden.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

EUR 1.050


Verfahrensablauf

Bevor Sie den Antrag auf Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft stellen, wird empfohlen den Entwurf des Gesellschaftsvertrages bei der Wirtschaftsprüferkammer zur Durchsicht einzureichen. Daraufhin kann die ggf. erforderliche notarielle Beurkundung vorgenommen werden. Danach stellen Sie den Antrag auf Anerkennung bei der Wirtschaftsprüferkammer und fügen die erforderlichen Nachweise bei. Für den Antrag können Sie das auf den Internetseiten der Wirtschaftsprüferkammer erhältliche Formular verwenden. Sobald die Wirtschaftsprüferkammer festgestellt hat, dass alle Anerkennungsvoraussetzungen vorliegen, erteilt sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Nach der Eintragung im Handels- bzw. Partnerschaftsregister erkennt die Wirtschaftsprüferkammer die Gesellschaft als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch Ausstellung einer Anerkennungsurkunde an.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt von der Dauer des Eintragungsverfahrens im Handels- bzw. Partnerschaftsregister ab. Es wird empfohlen, insgesamt zwei Monate einzukalkulieren.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare zum Download finden Sie auf den Internetseiten der Wirtschaftsprüferkammer.


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie


Fachlich freigegeben am

03.01.2018

Zuständige Stelle(n)

Wirtschaftsprüferkammer (WPK)
Adresse
Rauchstraße 26
10787 Berlin, Stadt
Postanschrift

Postfach:301882
10746 Berlin, Stadt