Neu bestellte gesetzliche oder satzungsmäßige Vertretung sowie persönlich haftende Gesellschafter im Zuge einer bedeutenden Beteiligung an einem Institut melden


Volltext

Damit die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank frühzeitig über jede wesentliche Veränderung der Inhaberstruktur bei Kredit- und anderen Instituten im Finanzsektor informiert sind, müssen die Aufsichtsbehörden 

Als Inhaberin oder Inhaber einer bedeutenden Beteiligung an einem Institut in Deutschland müssen Sie dabei in Ihrer Anzeige die 

Ihrer gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter oder persönlich haftenden Gesellschafterinnen und Gesellschafter zur Beurteilung nachweisen. 

Durch diese Informationen (“wesentlichen Tatsachen“) sind die BaFin und die Bundesbank in der Lage, Anlagebetrug, Geldwäsche und andere Formen der organisierten Kriminalität zu verhindern. Darüber hinaus dient das Verfahren dem Gläubigerschutz, indem Solvenz und Funktionsfähigkeit der Institute gesichert werden sollen.


Rechtsgrundlage(n)

§ 2c Abs. 1 Satz 5 KWG


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Sie beabsichtigen als Inhaberin oder Inhaber einer bedeutenden Beteiligung an einem Institut in Deutschland eine neue gesetzliche oder satzungsmäßige Vertretung oder eine neue Gesellschafterin oder einen neuen Gesellschafter zu bestellen. 


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen für Sie keine Kosten an.


Verfahrensablauf


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung der Anzeige dauert in der Regel zwischen 1 und 6 Wochen.


Fristen

Sie müssen die Meldung vor Bestellung einer gesetzlichen oder satzungsmäßigen Vertretung oder einer persönlich haftenden Gesellschafterin sowie eines persönlich haftenden Gesellschafters machen.


Formulare/Schriftformerfordernis

-    Formulare: ja 

-    Onlineverfahren möglich: nein 

-    Schriftform erforderlich: ja

-    Persönliches Erscheinen nötig: nein
 


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen


Fachlich freigegeben am

01.07.2021

Zuständige Stelle(n)

BaFin-Verbrauchertelefon

Barrierefreie Kontaktstellen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Adresse
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn, Stadt
(Anschrift Bonn)
Postanschrift

Postfach:1253
53002 Bonn, Stadt
Adresse
Marie-Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt am Main
(Anschrift Frankfurt am Main)
Postanschrift

Postfach:500154
60306 Frankfurt am Main

(allgemein)

(mit qualifizierter elektronischer Signatur)

(speziell für Bestellanzeigen betreffend Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder)