Die Deutsche Bundesbank und die BaFin über neue, veränderte oder beendete Unternehmensbeteiligungen von Banken und Finanzdienstleistungsinstituten informieren


Volltext

Genauso wie andere Unternehmen auch können Sie als Bank oder Finanzdienstleistungsinstitut Unternehmensbeteiligungen erwerben und veräußern. Auf diese Weise erhalten Sie beispielsweise Stimmrechte oder das Recht auf Gewinnbeteiligung.
Sobald Sie als Bank oder Finanzdienstleistungsinstitut eine bedeutende Beteiligung an einem anderen Unternehmen erwerben, müssen Sie die Deutsche Bundesbank darüber informieren.
Eine bedeutende Beteiligung ist dann gegeben, wenn Sie 10 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte halten oder einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung dieses Unternehmens ausüben können. Informationen zur Berechnung und Beurteilung einer bedeutenden Beteiligung finden Sie auf der Internetseite der BaFin.
Auch wenn sich an dieser bedeutenden Unternehmensbeteiligung etwas ändert, müssen Sie dies melden. In dieser sogenannten Aktivischen Beteiligungsanzeige müssen Sie unter anderem angeben:

Die Deutsche Bundesbank leitet Ihre Beteiligungsanzeige dann an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weiter.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Beteiligungen an anderen Unternehmen müssen Sie melden, wenn

Änderungen an Unternehmensbeteiligungen müssen Sie melden, wenn


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für die Beteiligungsanzeige müssen Sie nichts bezahlen.


Verfahrensablauf

Um die Deutsche Bundesbank über den Status Ihrer Unternehmensbeteiligungen zu informieren, können Sie die e-Business-Plattform der Deutschen Bundesbank "ExtraNet" nutzen. Alternativ können Sie Ihre Beteiligungsanzeige in Papierform einreichen, zum Beispiel, wenn Ihnen die Bundesbank-Identifikationsnummer Ihres Unternehmens nicht bekannt ist.

Beteiligungsanzeige über die "ExtraNet"-Plattform der Deutschen Bundesbank einreichen:

Beteiligungsanzeige in Papierform einreichen:


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer fällt unterschiedlich beziehungsweise fallabhängig aus.


Fristen

Sie müssen jede Einzelanzeige unverzüglich nach Erwerb, Erhöhung, Verminderung oder Aufgabe der Beteiligung einreichen.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: ja

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen


Fachlich freigegeben am

03.08.2021

Zuständige Stelle(n)

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Adresse
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn, Stadt
(Anschrift Bonn)
Postanschrift

Postfach:1253
53002 Bonn, Stadt
Adresse
Marie-Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt am Main
(Anschrift Frankfurt am Main)
Postanschrift

Postfach:500154
60306 Frankfurt am Main

(allgemein)

(mit qualifizierter elektronischer Signatur)

(speziell für Bestellanzeigen betreffend Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder)

Deutsche Bundesbank
Adresse
Wilhelm-Epstein-Straße 14
60431 Frankfurt am Main
Postanschrift

Postfach:100602
60306 Frankfurt am Main

Deutsche Bundesbank – ExtraNet Kundenberatungscenter
Adresse
Wilhelm-Epstein-Straße 14
60431 Frankfurt am Main

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