Die Deutsche Bundesbank und die BaFin über neue, veränderte oder beendete bedeutende Beteiligungen an Banken und Finanzdienstleistungsinstituten informieren


Volltext

Sobald Sie beabsichtigen, allein oder im Zusammenwirken mit anderen Personen oder Unternehmen eine bedeutende Beteiligung an 

in Deutschland zu erwerben (interessierter Erwerber), müssen Sie die Deutsche Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darüber informieren. 

Eine bedeutende Beteiligung ist dann gegeben, wenn Sie 10 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte halten oder einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung der Bank oder des Finanzdienstleisters ausüben können. Informationen zur Berechnung und Beurteilung einer bedeutenden Beteiligung finden Sie auf der Internetseite der BaFin.

Sie müssen eine solche Beteiligung auch dann melden, wenn Sie eine bestehende bedeutende Beteiligung so erhöhen möchten, 

Das Gleiche gilt,

Ergibt sich eine dieser Änderungen ohne Ihre Absicht (zum Beispiel im Erbfall), müssen Sie dies ebenfalls der Deutschen Bundesbank und der BaFin melden.

Ziel der Vorschrift ist, die Bankenaufsicht frühzeitig über Veränderungen in der Inhaberstruktur eines Instituts zu informieren.

Wenn Sie eine solche Beteiligung im Zusammenwirken mit anderen Personen oder Unternehmen erwerben oder verändern, sind alle beteiligten Personen oder Unternehmen anzeigepflichtig, ungeachtet des individuell gehaltenen Anteils. Aus praktischer Sicht spricht in derartigen Konstellationen viel dafür, dass Sie Ihre Anzeigen als Paket bei der BaFin einreichen. 

In dieser Beteiligungsanzeige müssen Sie unter anderem angeben:

Durch Ihre Anzeige wird ein Inhaberkontrollverfahren für jeden interessierten Erwerber ausgelöst. Dabei werden alle beteiligten Personen oder Unternehmen innerhalb eines festgelegten Zeitraums von der Bankenaufsicht anhand von gesetzlich festgelegten Kriterien beurteilt:

Die BaFin kann Ihnen den Erwerb oder die Erhöhung der bedeutenden Beteiligung untersagen, wenn 


Rechtsgrundlage(n)

§ 2c KWG


Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie eine bedeutende Unternehmensbeteiligung an einer Bank oder einem Finanzdienstleistungsunternehmen erwerben oder erhöhen möchten:

Wenn Sie eine bedeutende Unternehmensbeteiligung an einer Bank oder einem Finanzdienstleistungsunternehmen verringern oder beenden möchten:


Voraussetzungen

Beabsichtigte Beteiligungen müssen Sie melden, wenn 

Änderungen an Unternehmensbeteiligungen müssen Sie melden, wenn


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für die Beteiligungsanzeige müssen Sie nichts bezahlen.


Verfahrensablauf

Um die BaFin über beabsichtigte bedeutende Beteiligungen an Banken und Finanzdienstleistungsinstituten zu informieren, gehen Sie folgendermaßen vor:


Bearbeitungsdauer

Die BaFin beurteilt Ihre Beteiligungsanzeige innerhalb von 60 Arbeitstagen ab dem Datum des Schreibens, mit dem sie den Eingang der vollständigen Anzeige schriftlich bestätigt hat. In diesem Bestätigungsschreiben teilt Ihnen die BaFin mit, an welchem Tag der Beurteilungszeitraum endet.

Fordert die BaFin im Rahmen der Beurteilung zusätzliche Informationen an, verlängert sich der Beurteilungszeitraum auf maximal 80 Arbeitstage. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Beurteilungszeitraum außerdem auf höchstens 90 Arbeitstage ausgedehnt werden.


Fristen

Sie müssen den Erwerb der bedeutenden Beteiligung bereits dann melden, wenn Sie den Erwerb beabsichtigen. Dieser Zeitpunkt ist beispielsweise spätestens mit der Aufnahme hinreichend konkreter Vertragsverhandlungen gegeben. Wenn Sie die bedeutende Beteiligung melden, nachdem Sie sie erworben haben, ist das zu spät und kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Die Anzeigepflicht kann im Einzelfall aber auch schon zu einem früheren Zeitpunkt entstehen. Entscheidend ist, dass zumindest die groben Rahmenbedingungen des geplanten Erwerbs bereits feststehen, wie zum Beispiel belastbare Prognosen zur Beteiligungshöhe und zur Finanzierung des Erwerbs. Andernfalls ist von Seiten der BaFin auch keine abschließende Beurteilung Ihrer finanziellen Situation als interessierter Erwerber möglich.

Gleiches gilt auch, wenn Sie eine bedeutende Beteiligung erhöhen, verringern oder beenden.

Wenn der Erwerb oder die Veränderung sich unabsichtlich vollzogen haben (zum Beispiel im Erbfall), müssen Sie dies melden, sobald Sie hiervon Kenntnis haben.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen


Fachlich freigegeben am

21.07.2021

Zuständige Stelle(n)

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Adresse
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn, Stadt
(Anschrift Bonn)
Postanschrift

Postfach:1253
53002 Bonn, Stadt
Adresse
Marie-Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt am Main
(Anschrift Frankfurt am Main)
Postanschrift

Postfach:500154
60306 Frankfurt am Main

(allgemein)

(mit qualifizierter elektronischer Signatur)

(speziell für Bestellanzeigen betreffend Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder)

Deutsche Bundesbank
Adresse
Wilhelm-Epstein-Straße 14
60431 Frankfurt am Main
Postanschrift

Postfach:100602
60306 Frankfurt am Main

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