Absicht anzeigen, eine Geschäftsleiterin oder einen Geschäftsleiter einer Kapitalverwaltungsgesellschaft zu bestellen


Volltext

Kapitalverwaltungsgesellschaften haben gegenüber der  Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verschiedene Anzeigepflichten. Unter anderem müssen sie melden, wenn sie die Absicht haben, eine Geschäftsleiterin oder einen Geschäftsleiter zu bestellen.

Als Absicht gilt eine entsprechende Entscheidung des zuständigen Organs Ihres Unternehmens, zum Beispiel des Aufsichtsrates. Dies ist auch der Fall, wenn die Auswahl unter dem Vorbehalt der Entscheidung anderer Gremien oder der Rückmeldung der BaFin steht.

Die Anzeigepflicht gilt zudem

Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter müssen folgende Kriterien erfüllen:

Diese Kriterien beurteilt die BaFin anhand der eingereichten Unterlagen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Jeweils in einfacher Ausfertigung:

Detaillierte Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie im "Merkblatt zu den Geschäftsleitern gemäß KWG, ZAG und KAGB" der BaFin.


Voraussetzungen

Das zuständige Gremium Ihrer Kapitalverwaltungsgesellschaft hat sich für eine Kandidatin oder einen Kandidaten für die Geschäftsleitung entschieden.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Anzeige kostet Sie EUR 1.485,00.


Verfahrensablauf

Reichen Sie die Anzeige zur Absicht der Bestellung einer Geschäftsleiterin oder eines Geschäftsleiters per Post ein:


Bearbeitungsdauer

Beschließt die BaFin, Beschränkungen vorzuschreiben oder einen Geschäftsleiter abzulehnen, so setzt sie eine Kapitalverwaltungsgesellschaft innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung davon in Kenntnis. Die BaFin kann diesen Zeitraum um bis zu einen Monat verlängern, wenn sie dies auf Grund der besonderen Umstände des Einzelfalls der Kapitalverwaltungsgesellschaft für notwendig erachtet. Sie hat die Kapitalverwaltungsgesellschaft über die Verlängerung der Frist zu informieren.


Fristen

Sie müssen die Absicht, eine Geschäftsleiterin oder einen Geschäftsleiter zu bestellen, unverzüglich anzeigen.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: ja

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen


Fachlich freigegeben am

26.07.2021

Zuständige Stelle(n)

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Adresse
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn, Stadt
(Anschrift Bonn)
Postanschrift

Postfach:1253
53002 Bonn, Stadt
Adresse
Marie-Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt am Main
(Anschrift Frankfurt am Main)
Postanschrift

Postfach:500154
60306 Frankfurt am Main

(allgemein)

(mit qualifizierter elektronischer Signatur)

(speziell für Bestellanzeigen betreffend Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder)