Beschwerden rund um das Thema Basiskonto einreichen


Volltext

Zu den Aufgaben der BaFin gehört es, sich bei der Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, private Versicherer und den Wertpapierhandel um den Schutz aller Verbraucherinnen und Verbraucher zu kümmern. Daher können Sie Ihr Anliegen an die BaFin richten, wenn Sie glauben, dass ein beaufsichtigtes Unternehmen gegen Gesetze verstoßen hat und Sie sich als Kundin oder Kunde darüber beschweren möchten.

Sie können die Beschwerde einreichen, wenn eine Bank

Öffnung eines Basiskontos:

Seit Einführung des Zahlungskontengesetzes (ZKG) 2016 haben alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhalten, einen Anspruch auf ein Basiskonto. Wenn Sie Ihren Antrag auf ein Basiskonto eingereicht haben, muss Ihnen die Bank innerhalb von 10 Tagen schriftlich mitteilen, dass sie für Sie kein Basiskonto eröffnen will.

Wenn die Bank Ihren Antrag auf Eröffnung eines Basiskontos abgelehnt hat, können Sie ein Verwaltungsverfahren bei der BaFin beantragen.

Kontowechsel:

Das ZKG verpflichtet die Institute auch dazu, Ihnen den Kontowechsel zu erleichtern. Auf Ihren Antrag muss der bisherige Anbieter die Daueraufträge und andere Leistungen auf den neuen Anbieter übertragen. Kommen die Finanzdienstleister ihrer Pflicht zur gesetzlichen Kontowechselhilfe nicht nach, können Sie dies der BaFin melden. Sie geht entsprechenden Beschwerden nach und wirkt darauf hin, dass festgestellte Mängel abgestellt werden. 

Entgelt-Forderung:

Auch bei einer unangemessenen Entgelt-Forderung können Sie bei der BaFin Beschwerde einreichen. Da der Gesetzgeber keine Höchstgrenze für die Kosten für ein Basiskonto festgelegt hat, variieren die Preise für ein Basiskonto stark. Für die Beurteilung der Angemessenheit sind laut ZKG insbesondere 2 Kriterien zu berücksichtigen: 

Stellt die BaFin fest, dass die Preisgestaltung unangemessen ist, kann sie eine Bank anweisen, ihr Entgeltmodell für Basiskonten an die Anforderungen des ZKG anzupassen.
 


Rechtsgrundlage(n)

§ 46 Abs. 2 S. 1 ZKG i.V.m. § 4b FinDAG: § 48 ZKG


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Das Verwaltungsverfahren bei der BaFin ist für Sie kostenlos. Für Ausgaben, die Ihnen beim Schriftwechsel entstehen, müssen Sie allerdings selbst zahlen. Auch Anwaltskosten oder Gebühren für Beratungen werden Ihnen nicht erstattet.


Verfahrensablauf

Ein Verwaltungsverfahren gegen Ihre Bank müssen Sie schriftlich beantragen.

Für Beschwerden rund um das Thema Basiskonto können Sie das jeweilige Online-Beschwerdeformular nutzen. 


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung der Anzeige dauert in der Regel zwischen 8 und 12 Wochen.


Fristen

In der Regel bis zu 3 Monate


Formulare/Schriftformerfordernis

-    Formulare: ja 
-    Onlineverfahren möglich: ja 
-    Schriftform erforderlich: ja
-    Persönliches Erscheinen nötig: nein
 


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen


Fachlich freigegeben am

10.06.2021

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

BaFin-Verbrauchertelefon

Barrierefreie Kontaktstellen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Adresse
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn, Stadt
(Anschrift Bonn)
Postanschrift

Postfach:1253
53002 Bonn, Stadt
Adresse
Marie-Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt am Main
(Anschrift Frankfurt am Main)
Postanschrift

Postfach:500154
60306 Frankfurt am Main

(allgemein)

(mit qualifizierter elektronischer Signatur)

(speziell für Bestellanzeigen betreffend Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder)