Genehmigung beantragen für Änderung technischer Geschäftspläne für Lebensversicherungsverträge, die vor dem 29. Juli 1994 abgeschlossen worden sind


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

18.08.2023

Gebühr

Gebühr
2226 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)


Verfahrensablauf

Eine Genehmigung für einen geänderten Geschäftsplan für Lebensversicherungsverträge eines Altbestands können Sie online beantragen:


Fristen

Es gibt keine Frist. Die geänderten technischen Geschäftspläne dürfen erst nach Genehmigung in Kraft treten.


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Volltext

Für Lebensversicherungsverträge eines unter Bundesaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ste-henden Lebensversicherungsunternehmens, die vor dem 29. Juli 1994 abgeschlossenen wurden, gelten die damals geltenden und genehmigten Geschäftspläne fort (Altbestand).

Sobald Sie diese technischen Geschäftspläne ändern möchten, müssen Sie die Änderungen erneut von der BaFin prüfen und genehmigen lassen. Erst dann dürfen sie in ihrer neuen Fassung in Kraft treten.

Der technische Geschäftsplan enthält unter anderem Angaben zu


Voraussetzungen

Ihr Lebensversicherungsunternehmen 


Erforderliche Unterlagen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Adresse
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn, Stadt
(Anschrift Bonn)
Postanschrift

Postfach:1253
53002 Bonn, Stadt
Adresse
Marie-Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt am Main
(Anschrift Frankfurt am Main)
Postanschrift

Postfach:500154
60306 Frankfurt am Main

(allgemein)

(mit qualifizierter elektronischer Signatur)

(speziell für Bestellanzeigen betreffend Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder)