Bildbenutzung beim Bundesarchiv beantragen


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

16.10.2024

Fachlich freigegeben durch

Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)


Verfahrensablauf

Die Nutzung von audiovisuellem Archivgut im Bundesarchiv können Sie vor Ort im Lesesaal, per Post, per E-Mail oder online beantragen.

Antrag per Post oder E-Mail:

Online-Antrag:

Antrag im Lesesaal:

Unter Umständen kann die Benutzungsart aufgrund wichtiger Gründe nicht frei gewählt werden, weshalb eine Einsicht vor Ort notwendig wird. Sie können sich vertreten lassen. Die Person, die Sie vertritt, muss ebenfalls einen Benutzungsantrag ausfüllen und eine von Ihnen ausgestellte und unterschriebene Vertretungsvollmacht vorlegen.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Gebührenfrei sind:

Gebühren werden erhoben für:

Die Nutzungsgebühren sind abhängig vom Umfang der beantragten Leistung. Sie richten sich zum Beispiel nach der Nutzungsgebühr je Bild beziehungsweise Film oder Sekunde eines Filmausschnitts, Auflagenhöhe, Anzahl der Exemplare, Reichweite, Nutzungsdauer beziehungsweise dem beantragten Nutzungszweck.

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Für die Bearbeitung von Anfragen zwischen 20,00 EUR und 30,00 EUR pro Stunde.

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Für die Bereitstellung von Archivgut 20,00 EUR bis 70,00 EUR pro Stunde. Abgerechnet wird die angefangene Viertelstunde.


Volltext

Im Bundesarchiv (BArch) finden Sie Archivmaterial des Bundes zur deutschen Geschichte seit der Zeit des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.

Sie können

Zum Archivmaterialgehören:

In Ihrem Antrag müssen Sie angeben, für welchen Zweck Sie die Medien nutzen wollen. Zusätzlich zum Antragsformular müssen Sie möglichst detailliert darstellen, wozu Sie die Medien verwenden wollen.

Nur für den angegebenen Verwendungszweck wird Ihnen dann nach Prüfung das Nutzungsrecht erteilt. Für jeden neuen Verwendungszweck müssen Sie einen separaten Antrag stellen.

Nach Genehmigung können Sie die Medien vor Ort im Bundesarchiv einsehen. Wenn Sie die Medien weiterverwenden möchten, erstellt Ihnen das Bundesarchiv eine Kopie. Hierfür entstehen je nach Aufwand Kosten.

Bei der Nutzung des Bundesarchivs müssen die Vorschriften des Bundesarchivgesetzes, der Bundesarchiv-Benutzungsverordnung und der Gebührenverordnung der BKM beachtet werden. Es gelten zudem die aktuellen Gesetze zum Urheber- und Persönlichkeitsrecht.


Fristen

Nach Erhalt des AV-Materials sollte es sofort auf Mängel überprüft werden. Beanstandungen müssen spätestens 4 Wochen nach Erhalt des Materials dem Bundesarchiv mitgeteilt werden.


Voraussetzungen

Um einen Antrag zu stellen, müssen Sie keine Voraussetzungen erfüllen. Jede Person hat das Recht, Archivgut auf Antrag zu nutzen.


Erforderliche Unterlagen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesarchiv, Hauptdienststelle, Standort Koblenz
Adresse
Potsdamer Straße 1
56075 Koblenz
(Hauptdienststelle. Bitte beachten Sie, dass der Benutzungsort abweichen kann. Es besteht keine Wahlfreiheit hinsichtlich des Benutzungsorts.)

Standorte des Bundesarchivs