Benutzungsantrag auf Archivgut stellen


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

16.10.2024

Fachlich freigegeben durch

Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)


Hinweise (Besonderheiten)

Für die Nutzung von audiovisuellem Archivgut, Bildern, Plakaten, Tonaufnahmen, Filmen, benötigen Sie einen gesonderten Antrag.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Gebührenfrei sind:

Gebühren fallen an für:

Die Nutzungsgebühren sind abhängig vom Umfang der beantragten Leistung. Sie richten sich zum Beispiel nach der Nutzungsgebühr je Bild beziehungsweise Film oder Sekunde eines Filmausschnitts, Auflagenhöhe, Anzahl der Exemplare, Reichweite, Nutzungsdauer oder ähnliches beziehungsweise dem beantragten Nutzungszweck.

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Für die Bearbeitung von Anfragen zwischen 20,00 EUR und 30,00 EUR pro Stunde.

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Für die Bereitstellung von Archivgut 20,00 EUR bis 70,00 EUR pro Stunde.


Volltext

Im Bundesarchiv (BArch) finden Sie Archivmaterial des Bundes zur deutschen Geschichte seit der Zeit des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Möchten Sie das Archivmaterial nutzen, müssen Sie einen Benutzungsantrag stellen.

Mit Ihrer Unterschrift auf dem Antrag verpflichten Sie sich zur Einhaltung des Bundesarchivgesetzes, der Benutzungsverordnung und der Gebührenverordnung. Im Antrag geben Sie das Thema und den Zweck ihrer Nachforschungen an. Jede Person kann einen Benutzungsantrag stellen.

Das Archivgut wird Ihnen entweder im Original oder in Kopie vorgelegt, als Kopie an Sie abgegeben, oder es werden Ihnen Auskünfte über den Inhalt erteilt.

Das Archivgut umfasst Unterlagen aller Art, zum Beispiel

Diese Unterlagen sind entstanden bei zentralen zivilen wie militärischen Stellen

Archivgut darf laut Bundesarchivgesetz erst nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfristen genutzt werden:


Verfahrensablauf

Sie können die Nutzung von Archivgut des Bundes vor Ort im Lesesaal, per Post, per E-Mail oder online beantragen.

Antrag im Lesesaal:

Antrag per Post oder E-Mail:

Online-Antrag:

Unter Umständen kann die Benutzungsart aufgrund wichtiger Gründe nicht frei gewählt werden, weshalb eine Einsicht vor Ort notwendig wird. Sie können sich vertreten lassen. Die Person, die Sie vertritt, muss ebenfalls einen Benutzungsantrag ausfüllen und eine von Ihnen ausgestellte und unterschriebene Vertretungsvollmacht vorlegen.


Voraussetzungen

Um einen Benutzungsantrag zu stellen, müssen Sie keine weiteren Voraussetzungen erfüllen. Jede Person hat das Recht, Archivgut auf Antrag zu nutzen.


Erforderliche Unterlagen

Verpflichtungserklärungen für die Nutzung von Archivgut Einwilligungserklärung einer betroffenen Person


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesarchiv, Hauptdienststelle, Standort Koblenz
Adresse
Potsdamer Straße 1
56075 Koblenz
(Hauptdienststelle. Bitte beachten Sie, dass der Benutzungsort abweichen kann. Es besteht keine Wahlfreiheit hinsichtlich des Benutzungsorts.)

Standorte des Bundesarchivs