Kredit mit Tilgungszuschuss für Nutzung von Erdwärme beantragen


Volltext

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz.
Sie können eine Förderung für folgende Maßnahmen bekommen:

Keine Förderung bekommen Sie:

Der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen werden auch nicht gefördert.
Wenn Sie tiefe Erdwärme erschließen und nachhaltig nutzen, dann können Sie einen Kredit von bis zu EUR 25 Millionen bekommen. Sie können für bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten Ihrer Maßnahme einen Kredit bekommen.

Die Höhe des Zuschusses bei der Tilgung des Kredits hängt von der Art und Nutzung Ihrer Maßnahme ab:

Maßnahmen ausschließlich zur Wärmeerzeugung

Maßnahmen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung

Wenn Sie

dann erhöht sich Ihr Zuschuss insgesamt um 10 Prozent.

Sie bekommen den Zuschuss zur Tilgung erst, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet haben. Dazu müssen Sie nachweisen:

Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.

Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Hinweis für kleine Unternehmen:
Über das Förderprogramm „Erneuerbare Energien – Premium“ können auch kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens EUR 10 Millionen einen Kredit mit Tilgungszuschuss beantragen (Förderdarlehen der KfW für Erneuerbare Energie - Tiefengeothermie (Premium) - Nr. 272/282 Bewilligung für kleine Unternehmen (282)).


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Antragsweg A (Bankdurchleitung)
Bei der Antragstellung müssen

einreichen:

Gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen zur technischen Dokumentation einreichen.

Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

Antragsweg B (Direktkredit)
Bei der Antragstellung müssen

einreichen:

Gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen zur technischen Dokumentation einreichen.

Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:


Voraussetzungen

Anträge können stellen:

Weitere Voraussetzungen:

Hinweis:
Für Kredite an Kommunen, kommunale Betriebe und Zweckverbände gelten die üblichen formalen Voraussetzungen.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)


Verfahrensablauf

Antragsweg A (Bankdurchleitung)

müssen den Antrag auf Förderung schriftlich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen.

Antragsweg B (Direktkredit)

müssen den Antrag auf Förderung schriftlich direkt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen.


Bearbeitungsdauer

Hinweis:
Sie können mit der Umsetzung der Maßnahme unmittelbar nach der Zusage für Ihre Förderung beginnen.


Fristen


Formulare/Schriftformerfordernis

Antragsweg A (Bankdurchleitung)

Hinweis:
Alle benötigten Formulare bekommen Sie von Ihrem Finanzierungspartner. Den KfW-Antrag stellt Ihr Finanzierungspartner.

Antragsweg B (Direktkredit)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)


Fachlich freigegeben am

12.08.2020

Zuständige Stelle(n)

KfW Bankengruppe
Adresse
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Adresse
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main