Kredit mit Tilgungszuschuss für erneuerbare Energien beantragen


Volltext

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz.
Sie können eine Förderung für folgende Maßnahmen bekommen:

Keine Förderung bekommen Sie:

Der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen werden auch nicht gefördert.

Wenn Sie Wärme aus erneuerbaren Energien nutzen wollen, dann können Sie einen Kredit von bis zu EUR 25 Millionen bekommen.
Die Höhe des Zuschusses bei der Tilgung des Kredits hängt von der Art, Nutzung und Leistung Ihrer Anlage ab:

Mit Grundförderung und Bonuszahlungen zusammen können Sie maximal EUR 100.000 Zuschuss bekommen.

Wenn Sie

dann erhöht sich Ihr Zuschuss insgesamt um 10 Prozent.

Kleine und mittlere Unternehmen haben

Förderfähige Kosten sind:

Nicht förderfähig sind:

Sie bekommen den Zuschuss zur Tilgung erst, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet haben. Dazu müssen Sie nachweisen:

Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.

Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Hinweis
Über das Förderprogramm „Erneuerbare Energien – Premium“ können auch kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens EUR 10 Millionen einen Kredit mit Tilgungszuschuss beantragen (Förderdarlehen der KfW für Erneuerbare Energien (Premium) - Nr. 271/281 Bewilligung für kleine Unternehmen (281)).


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Antragsweg A (Bankdurchleitung)
Bei der Antragstellung müssen

einreichen:

Gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen zur technischen Dokumentation einreichen.

Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

Antragsweg B (Direktkredit)
Bei der Antragstellung müssen

einreichen:

Gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen zur technischen Dokumentation einreichen.

Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:


Voraussetzungen

Anträge können stellen:

Weitere Voraussetzungen:

Hinweis:
Für Kredite an Kommunen, kommunale Betriebe und Zweckverbände gelten die üblichen formalen Voraussetzungen.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)


Verfahrensablauf

Antragsweg A (Bankdurchleitung)

müssen den Antrag auf Förderung schriftlich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen.

Antragsweg B (Direktkredit)

müssen den Antrag auf Förderung schriftlich direkt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen.


Bearbeitungsdauer

Hinweise
Sie können mit der Umsetzung der Maßnahme unmittelbar nach der Zusage für Ihre Förderung beginnen.


Fristen


Formulare/Schriftformerfordernis

Antragsweg A (Bankdurchleitung)

Hinweis:
Alle benötigten Formulare bekommen Sie von Ihrem Finanzierungspartner. Den KfW-Antrag stellt Ihr Finanzierungspartner.

Antragsweg B (Direktkredit)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)


Fachlich freigegeben am

12.08.2020

Zuständige Stelle(n)

KfW Bankengruppe
Adresse
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Adresse
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main