Fördermittel für die Herstellung von programmfüllenden Kinderfilmen und Kinderkurzfilmen beantragen


Volltext

Die Förderung programmfüllender Kinderfilme und Kinderkurzfilme erfolgt im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der BKM und dem Kuratorium junger deutscher Film.

Für programmfüllende Kinderfilmvorhaben (von mindestens 59 Minuten) können Sie

Für Kinderkurzfilme (bis 30 Minuten) können Sie 


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Im Falle einer grundsätzlich positiven Förderentscheidung nach Votum der Auswahljury: 


Voraussetzungen

Antragsberechtigt für die Fördermittel für programmfüllende Kinderfilme oder Kinderkurzfilme sind Sie als Hersteller. Hersteller ist, wer die Verantwortung für die Durchführung des Filmvorhabens trägt. 

Die Produktion ihres Filmvorhabens kann gefördert werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

Die Entscheidung über die Förderung erfolgt durch eine Jury. Dabei werden neben dem vorrangigen Kriterium der künstlerischen Qualität unter anderem die Realisierbarkeit des Vorhabens innerhalb eines angemessenen Zeitraums sowie die zu erwartende Verbreitung des Films, insbesondere bei der Kinoauswertung, berücksichtigt.
Wenn Sie die Förderung erhalten, müssen Sie auch nach Fertigstellung des Films einige Auflagen erfüllen, anderenfalls kann die Förderung zurückgefordert werden: 

Hinweise:

Erfüllen im Falle einer Koproduktion mehrere Hersteller die Bewilligungsvoraussetzungen, kann der Antrag nur von einem der Hersteller gestellt werden.

Die Wiedereinreichung eines nicht berücksichtigten Vorhabens ist grundsätzlich nur einmalig möglich. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben gegenüber dem bereits zur Förderung eingereichten Projekt in wesentlichen Punkten verändert wurde. Eine Veränderung ist nicht erforderlich, wenn formale Gründe für die Absage maßgebend waren, die nicht mehr bestehen. 
 


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für den Förderantrag müssen Sie keine Gebühr zahlen.


Verfahrensablauf

Den Antrag auf Fördermittel müssen Sie beim Bundesarchiv schriftlich stellen:


Bearbeitungsdauer

Von der Antragstellung bis zur Entscheidung, ob Ihr Filmvorhaben für eine Förderung vorgesehen ist, beträgt die Bearbeitungszeit etwa 11 Wochen. Die Filmförderungsanstalt benötigt dann noch einmal Zeit für die Bearbeitung. Diese hängt maßgeblich davon ob, wann alle Voraussetzungen für die Ausstellung des Bescheides vorliegen. 


Fristen

Die Förderung Ihres Films muss vor Beginn der Dreh- oder Animationsarbeiten beantragt und mit Zuwendungsbescheid bewilligt worden sein. Als Drehbeginn gilt der erste Drehtag. 

Die aktuellen Einreichungsfristen (in der Regel zwei Mal pro Jahr) können Sie der Website der BKM entnehmen.
 


Formulare/Schriftformerfordernis

-    Formular: ja

-    Online-Verfahren möglich: nein

-    Persönliches Erscheinen nötig: nein

-    Schriftform erforderlich: ja
 


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien


Fachlich freigegeben am

13.07.2021

Zuständige Stelle(n)

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) - Referat K 35 Berlin
Adresse
Potsdamer Platz 1
10785 Berlin, Stadt