Kredit mit Tilgungszuschuss für Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien beantragen


Volltext

Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert die Bereitstellung von Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in Unternehmen.
Sie können eine Förderung für folgende Maßnahmen bekommen:

Keine Förderung bekommen Sie:

Wenn Sie Anlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien kaufen wollen, dann können Sie einen Kredit von bis zu EUR 25 Millionen bekommen.
Die Höhe des Zuschusses bei der Tilgung des Kredits hängt von der Größe Ihres Unternehmens ab:

Förderfähige Kosten sind:

Förderfähig sind auch Kosten für

Sie können maximal EUR 10 Millionen Tilgungszuschuss bekommen.
Sie bekommen den Tilgungszuschuss erst, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet haben. Dazu müssen Sie nachweisen:

Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.
Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Hinweis auf weitere Fördermöglichkeiten des Programms:
Über das Förderprogramm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ können Sie auch einen direkten Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen (Zuschuss für Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien beantragen).


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

Welche weiteren Unterlagen Sie in Ihrem Fall gegebenenfalls noch vorlegen müssen, steht in der Anlage zum Merkblatt „Technische Mindestanforderungen Prozesswärme aus erneuerbaren Energien“.   

Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:


Voraussetzungen

Anträge können stellen:

Weitere Voraussetzungen:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)


Verfahrensablauf


Sie müssen den Antrag auf Förderung schriftlich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen.

Hinweis:
Lassen Sie sich am besten von einem Experten für Energieeffizienz beraten, bevor Sie Ihren Antrag auf Förderung stellen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können dafür beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Programm „Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand“ Zuschüsse beantragen.


Bearbeitungsdauer

für die Bearbeitung des Antrags: 3 bis 6 Wochen

Hinweis:
Wenn Sie Ihren Antrag gestellt haben, können Sie auf eigenes finanzielles Risiko mit der Maßnahme beginnen.


Fristen


Formulare/Schriftformerfordernis

Hinweis:
Die Originalformulare bekommen Sie von Ihrem Finanzierungspartner. Sie füllen die Formulare gemeinsam aus.


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)


Fachlich freigegeben am

23.07.2020

Zuständige Stelle(n)

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Adresse
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main