Kredit mit Tilgungszuschuss für energetische Optimierung von Anlagen und Prozessen beantragen


Volltext

Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz in Unternehmen.
Die Förderung ist technologieoffen, gefördert werden insbesondere:

Keine Förderung bekommen Sie:

Wenn Sie Anlagen und Prozessen energetisch optimieren wollen, dann können Sie einen Kredit von bis zu EUR 25 Millionen bekommen.

Die Höhe des Zuschusses bei der Tilgung des Kredits hängt von der Größe Ihres Unternehmens und der eingesparten Energie ab:

Förderfähige Kosten sind:

Sie können maximal EUR 10 Millionen Tilgungszuschuss bekommen.
Sie bekommen den Tilgungszuschuss erst, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet haben. Dazu müssen Sie nachweisen:

Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.

Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Hinweis auf weitere Fördermöglichkeiten des Programms:
Über das Förderprogramm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ können Sie auch einen direkten Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen (Zuschuss für energetische Optimierung von Anlagen und Prozessen beantragen).


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:


Voraussetzungen

Anträge können stellen:

Weitere Voraussetzungen:

Hinweis:
Wenn Ihr Unternehmen über ein nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem verfügt, können Sie das Einsparkonzept auch selbst erstellten.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)


Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Förderung schriftlich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen.


Bearbeitungsdauer

Hinweis:
Sie können mit der Maßnahme erst beginnen, wenn Sie einen Bescheid über die Bewilligung bekommen haben.
Wenn Sie dennoch früher beginnen wollen, dann können Sie einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn stellen. Sie müssen aber warten, ob dieser Antrag genehmigt wird, bevor Sie mit Ihrer Maßnahme beginnen.


Fristen


Formulare/Schriftformerfordernis

Hinweis:
Die Originalformulare bekommen Sie von Ihrem Finanzierungspartner. Sie füllen die Formulare gemeinsam aus.


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)


Fachlich freigegeben am

24.07.2020

Zuständige Stelle(n)

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Adresse
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main