Filmabgabe für Fernsehveranstalter und Programmvermarkter


Volltext

Auf Grundlage des Filmförderungsgesetzes (FFG) müssen Fernsehveranstalter und Programmvermarkter eine Filmabgabe an die Filmförderungsanstalt FFA zahlen. Um zu berechnen, wie hoch die Filmabgabe für Sie ist, müssen Sie der FFA je nach Geschäftsmodell Ihren Kinofilmanteil oder Ihre Erlöse melden.
Die Höhe der Filmabgabe berechnet sich folgendermaßen:

Die Filmabgabe dient zur Finanzierung sämtlicher Maßnahmen der Filmförderungsanstalt (FFA).


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Die Filmabgabe müssen zahlen und entsprechende Meldungen machen:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)


Verfahrensablauf

Sie müssen der Filmförderungsanstalt (FFA) Ihre Nettoumsätze zur Berechnung der Filmabgabe per E-Mail melden.


Bearbeitungsdauer


Fristen

Meldung und Zahlung der Filmabgabe:


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien


Fachlich freigegeben am

13.08.2021

Zuständige Stelle(n)

Filmförderungsanstalt (FFA) / German Federal Film Board, Fachbereich Filmabgabe
Adresse
Große Präsidentenstraße 9
10178 Berlin, Stadt

Filmförderungsanstalt (FFA) German Federal Film Board Anstalt des öffentlichen Rechts
Adresse
Große Präsidentenstraße 9
10178 Berlin, Stadt