Förderung für Projekte im Rahmen des „Sonderprogramms zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts“ beantragen


Volltext

Vielfach sind historische Schriften, Unterlagen und Bücher in Archiven und Bibliotheken durch Säurefraß, Feuchtigkeit und Schimmel in ihrer Substanz akut gefährdet. Im Rahmen des Sonderprogramms zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts werden Ihre Aktivitäten zur Erhaltung des Schriftguts finanziell unterstützt.

Sie können eine Förderung von EUR 5.000 bis zu EUR 200.000 bekommen, wenn

Keine Förderung bekommen Sie für:

Die Entscheidung für eine Förderung Ihres Projekts erfolgt anhand der folgenden Kriterien:

Die Höhe der Förderung Ihres Projekts hängt von der Finanzierungsart Ihrer Einrichtung ab:

Förderfähige Kosten sind:

Nicht förderfähige Kosten sind:

Nach Bewilligung können Sie die Fördermittel für die entstehenden Kosten gemäß den Angaben im Zuwendungsbescheid bei der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) anfordern. Die Mittel werden dann noch in der Projektlaufzeit an Sie ausgezahlt, sodass die entstandenen Kosten direkt aus den Fördermitteln beglichen werden können.

Ihren Förderantrag reichen Sie bei dem für Sie zuständigen Landesministerium ein. Nach positiver Prüfung reicht dieses den Antrag zur weiteren Bearbeitung an die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) weiter. Der Fachbeirat der KEK spricht eine Empfehlung über förderfähige Projekte aus, der Förderbeschluss erfolgt abschließend über die BKM. Die KEK übernimmt die Bearbeitung und Prüfung des Projekts und des nach Projektende abzuliefernden Projektberichts.

Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

Für die Annahme des Zuwendungsbescheids müssen Sie einreichen:

Für den Abruf der Fördermittel müssen Sie einreichen:

Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:


Voraussetzungen

Anträge können stellen:

Weitere Voraussetzungen:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Förderung schriftlich bei der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) stellen.


Bearbeitungsdauer


Fristen

Antragstellung:

Nachweis über die Verwendung der Mittel:


Formulare/Schriftformerfordernis


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)


Fachlich freigegeben am

31.08.2021

Zuständige Stelle(n)

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Referat K 43
Adresse
Köthener Straße 2
10963 Berlin, Stadt
(Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Stichwort: Modellprojektförderung zur Erhaltung schriftlichen Kulturguts)