Corona-Überbrückungshilfe des Bundes für den Profisport beantragen


Volltext

Die „Coronahilfen Profisport 2021“ sind Zuschüsse vom Bund und bieten eine finanzielle Unterstützung für Profisportverein, -unternehmen und verbände auf Bundesebene an.

Die Leistungen dienen der Abmilderung von finanziellen Einbußen bei Ticketeinnahmen und Verlusten, die aufgrund des Ausbruchs von COVID-19 entstanden sind.
Sie können Zuschüsse im Rahmen der Coronahilfen für den Profisport bekommen, wenn Sie zu einer der folgenden Kategorien gehören:

Des Weiteren müssen Sie, um eine Unterstützung erhalten zu können:

und

Als Sportverein oder Unternehmen sind Sie für Ihre Mannschaften der 1. und 2. Fußballbundesliga der Männer nicht antragsberechtigt.

Anträge können Sie ausschließlich durch eine/n von Ihnen Bevollmächtigten eingereicht werden, wie beispielsweise:

Sie müssen die Zuschüsse nicht zurückzahlen.

Den Antrag auf Coronahilfen für Profisport muss die/der von Ihnen Bevollmächtigte über ein zur Verfügung gestelltes elektronisches Verfahren (Online-Portal) stellen.
 


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:


Voraussetzungen

Anträge können stellen:

Weitere Voraussetzungen:

Antragsvoraussetzungen zur Kompensation von Ticketeinnahmeausfällen:

Antragsvoraussetzungen zur Kompensation von weiteren Verlusten:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Den Antrag auf Coronahilfen für Profisport müssen Sie über ein zur Verfügung gestelltes elektronisches Verfahren (Online-Portal) stellen. Dafür müssen Sie sich zuerst Registrieren.

Registrierungsverfahren:

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Geschäftsadresse des/der Bevollmächtigten zwingend mit der Adresse im jeweiligen Berufsregister übereinstimmen muss, da sonst die Registrierung nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann.

Antragstellung:


Bearbeitungsdauer


Fristen


Formulare/Schriftformerfordernis


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern, für Bau und Infrastruktur (BMI)


Fachlich freigegeben am

12.05.2021

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesverwaltungsamt (BVA)
Barbarastraße 1
50735 Köln, Stadt



50728 Köln, Stadt
+49 228 99358-0

Bundesverwaltungsamt (BVA), Coronahilfe
Barbarastraße 1
50735 Köln, Stadt



50728 Köln, Stadt
+49 228 99358-4760