Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie "KMU-innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit" beantragen


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

14.07.2023

Gebühr

Abgabe
EUR (KOSTENFREI)

Es fallen keine Kosten an.


Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

Antragsberechtigt sind außerdem:

Weitere Voraussetzungen für Start-Ups:

Weitere Voraussetzungen für eine Förderung:

Die für das Projekt insgesamt beantragten Fördermittel müssen überwiegend den beteiligten Unternehmen gewährt werden.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)


Verfahrensablauf

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Nutzen Sie für beide Stufen das Portal "easy-Online".

Stufe 1: Projektskizze

Stufe 2: Antragstellung

Wenn sie positiv ausfällt, erhalten Sie postalisch einen Zuwendungsbescheid.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Fristen

Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind:

Der letzte Einreichungsstichtag ist der 15.10.2023.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können jedoch möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.


Erforderliche Unterlagen

Stufe 1 des Antragsverfahrens: Projektskizze


Volltext

Wesentliches Ziel der BMBF-Förderung ist es, die Position der KMU bei dem beschleunigten Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung zu stärken. Die Vorhaben müssen

Förderung ist möglich für

Dabei muss der Nutzen des Vorhabens jedoch in erster Linie den beteiligten KMU zugutekommen.

Ihr Projekt kann zum Beispiel folgende Themen aufgreifen:

Sofern dies für die spätere Umsetzung zielführend ist, sollten Sie dabei rechtliche Fragestellungen wie Datenschutz oder Haftungsfragen sowie gesellschaftliche Aspekte einbeziehen.

Ihre angestrebten Ergebnisse müssen

Als KMU können Sie in der Regel eine Förderung von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten erhalten.

Als Verbundpartner eines KMU sind bis zu 100 Prozent Förderung möglich bei

Hochschulen und Universitäten erhalten für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich zu den vom BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent.

Wichtig ist zudem, dass die Ergebnisse Ihres geförderten Projekts vorzugsweise in Deutschland oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in der Schweiz verwertet werden.

Sie haben keinen Anspruch auf die Förderung. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung prüft Ihren Anspruch und entscheidet in ihrem Ermessen sowie im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Dienstsitz Bonn
Adresse
Heinemannstraße 2
53175 Bonn, Stadt


Förderberatung des Bundes - Forschung und Innovation

Förderberatung des Bundes - Forschung und Innovation: Projektträger Jülich (PtJ) - Forschungszentrum Jülich GmbH
Postanschrift
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin, Stadt

VDI Technologiezentrum GmbH - Projektträger Sicherheitsforschung
Postanschrift
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf, Stadt

(Ansprechpartner Dr. Lars Winking)