Antrag auf Planfeststellung für Maßnahmen im Bereich der Bundesfernstraßen stellen


Volltext

Bundesfernstraßen, also Autobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung, dürfen nur gebaut oder geändert werden, wenn Sie vorab eine Genehmigung des Fernstraßen-Bundesamt (FBA) erhalten haben. Die Prüfung Ihres Vorhabens findet im Planrechtsverfahren statt. Dazu stellen Sie einen Antrag beim FBA.  

Zu den Bundesfernstraßen gehören insbesondere 

Auch wenn bestehende Bundesfernstraßen erheblich baulich geändert werden sollen, muss vorher ein Planrechtsverfahren durchgeführt werden.

Bauliche Änderungen können zum Beispiel sein:

Bei der Planfeststellung werden die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange abgewogen, darunter:

Zuständigkeit

Das FBA ist die zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für Autobahnen, sofern sich das Bauvorhaben nicht in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Hamburg befindet. Zusätzlich ist das FBA zuständig für Bauvorhaben von Bundesstraßen in der Baulast des Bundes in den Bundesländern Berlin und Bremen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Ihre Antragsunterlagen bestehen aus 3 Teilen:  


Voraussetzungen

Anträge können Sie als Vorhabenträgerin beziehungsweise Vorhabenträger im Bereich der Bundesfernstraßen in Bundesverwaltung (Autobahn GmbH des Bundes, DEGES im Auftrag der Autobahn GmbH des Bundes) stellen.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an. 


Verfahrensablauf

Nutzen Sie für die Antragstellung den Online-Dienst  

Die Antragsstellung ist ein Teil des Planfeststellungsverfahrens. Das Verfahren hat folgenden allgemeinen Ablauf: 

Vorabstimmung:

Antragstellung:

Anhörungsverfahren:

Bekanntmachung über Auslegung des Plans:

Auslegung des Plans:

Erörterungstermin: 

Planänderungen des Planfeststellungsverfahrens:

Planfeststellungsbeschluss:

Klage: 

Bestandskräftiger Plan: 


Fristen

Für Vorhabenträgerinnen und Vorhabenträger gelten keine Fristen bei der Antragstellung. Bei Nachreichungen können behördenseitig individuelle Fristen auferlegt werden.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt folgende Hinweise:

Die Art des durchgeführten Verfahrens kann im laufenden Prozess behördenseitig geändert werden. Für die Antragstellung wird ein Antragsleitfaden bereitgestellt.
 


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fachlich freigegeben am

08.03.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Fernstraßen-Bundesamt (FBA) – Abteilung P Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde
Postanschrift
Friedrich-Ebert-Straße 72-78
04109 Leipzig, Stadt