Antrag auf Planfeststellung für Maßnahmen im Bereich der Bundeswasserstraßen stellen


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

09.03.2023

Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Gebühr für die Planfeststellung

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Gebühr für die Plangenehmigung

Gebühr
748 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühr für das Entfallen von Planfeststellung und Plangenehmigung in Fällen von unwesentlicher Bedeutung

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Gebühr für die vorläufige Anordnung für Teilmaßnahmen zum Ausbau oder Neubau

Gebühr
7196 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühr für die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses


Fristen

Bei der Antragstellung müssen Sie keine Fristen beachten. Für nachzureichende Unterlagen legt die GDWS gegebenenfalls Abgabefristen fest.

Die Frist zur Einreichung von Einwendungen und Stellungnahmen von Privatbetroffenen und Verbänden beträgt bei Verfahren mit UVP zwischen 1 und 3 Monaten, bei Verfahren ohne UVP 2 Wochen nach dem Ende der Auslegung der Planunterlagen. Die jeweils geltende Frist wird in der Bekanntmachung über die Planauslegung durch die Planfeststellungsbehörde festgelegt.

Die Behörden haben ihre Stellungnahmen innerhalb einer von der Planfeststellungsbehörde festgelegten Frist abzugeben, die 3 Monate nicht überschreiten darf. Die Behörden werden von der Planfeststellungsbehörde angeschrieben. 


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt folgende Hinweise: Die Art des durchgeführten Verfahrens kann im laufenden Prozess behördenseitig geändert werden.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja


Volltext

Für Baumaßnahmen an Bundeswasserstraßen ist eine planungsrechtliche Zulassung notwendig. Baumaßnahmen, wie zum Beispiel der

von Bundeswasserstraßen müssen Sie als Trägerin oder Träger des Vorhabens daher bei der Generaldirektion für Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) beantragen. 

Mit Ihrer Antragstellung führt die GDWS ein Planrechtsverfahren durch. Dabei wird der Baumaßnahmenplan geprüft und die Öffentlichkeit umfassend beteiligt.
Bauvorhaben an Bundeswasserstraßen berühren häufig eine Vielzahl von Interessen und Belange, zum Beispiel von 

Nach Erfassung und Abwägung der Interessen und Belange aller Beteiligten entscheidet die GDWS im Planfeststellungsbeschluss, ob und wie das Bauvorhaben verwirklicht werden darf.

Für das Planrechtsverfahren benötigt die GDWS von Ihnen eine Vielzahl von Unterlagen und Zeichnungen. Diese reichen Sie mit Ihrem Antrag auf planungsrechtliche Zulassung bei der GDWS ein.
 


Erforderliche Unterlagen

Für die Antragstellung müssen Sie als Trägerin beziehungsweise Träger des Vorhabens folgende Unterlagen einreichen: 

Darüber hinaus sind je nach Einzelfall gegebenenfalls weitere Unterlagen einzureichen. Über Art und Umfang weiterer Unterlagen stimmt sich die GDWS mit Ihnen im Antragsprozess ab.
 


Verfahrensablauf

Planungsrechtliche Zulassungsentscheidungen für Baumaßnahmen an Bundeswasserstraßen können Sie online oder schriftlich per Post oder Fax beantragen.

Online-Antrag:

Antrag per Post oder Fax:

Die Antragsstellung ist ein Teil des Planfeststellungsverfahrens. Das Verfahren hat folgenden allgemeinen Ablauf: 


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) – Unterabteilung Planfeststellung
Adresse
Am Propsthof 51
53121 Bonn, Stadt