Haftungs- und Pflichtversicherungsbestimmungen in einem anderen Mitgliedstaat


Volltext

Berufshaftpflichtversicherung

Wer in Deutschland eine Tätigkeit in bestimmten Berufen aufnimmt, hat die Pflicht, sich gegen Haftungsansprüche zu versichern , die aus der Ausübung der Tätigkeit resultieren können. Solche Schäden können Personen-, Sach- und Vermögensschäden umfassen. Eine solche Versicherung nennt man eine Berufshaftpflichtversicherung .

Betroffen sind Berufe, deren Ausübung mit einem erhöhten Risiko versehen ist, anderen Menschen Schaden zuzufügen. Die Verpflichtung, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, sowie weitere Bestimmungen, Schadensfälle, Deckungssummen etc., sind zwischen einzelnen Berufen und bei einzelnen Berufen auch zwischen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Insbesondere für folgende Berufsgruppen besteht eine bundesrechtliche Grundlage für die Haftpflichtversicherung:

Neben gegebenenfalls auch zusätzlich zu bundesrechtlichen Regelungen können Vorgaben auch aus landesrechtlichen oder berufsständischen Regelunge n resultieren.

Beispiele hierfür sind:

Zusätzlich können auch bestimmte Gesellschafsformen Versicherungspflichten unterliegen.

Betriebshaftpflichtversicherung

Von einer Berufshaftpflicht zu unterscheiden ist eine Betriebshaftpflichtversicherung . Diese erstreckt sich auf die Haftpflicht der zur Vertretung des Unternehmens befugten Personen sowie der Personen, die in einem Dienstverhältnis zu dem Unternehmen stehen.

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Darüber hinaus existiert die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung . Diese bezieht sich auf durch berufliche Tätigkeit hervorgerufene Schäden am Vermögen, die nicht in unmittelbarer Folge von Personen- oder Sachschäden stehen. 

Welche Arten von Risiken Pflichtversicherungen abdecken ist von der jeweiligen Versicherung abhängig.


Rechtsgrundlage(n)

Grundlage für das Versicherungswesen ist das Versicherungsvertragsgesetz (VVG)


Weiterführende Informationen

Weitere Informationen können auch über die zuständigen Kammern und Berufswerke abgerufen werden.

Informationen zu den gesetzlichen Pflichtversicherungen in anderen Ländern können  auf dem GTAI Portal über die Suchfunktion, mit dem Stichwort „Pflichtversicherung“ gefunden werden.

Diese Unterstützungsdienste unterstützen Sie bei der Ausübung Ihrer Rechte und Wahrnehmung Ihrer Pflichten im europäischen Binnenmarkt.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)


Fachlich freigegeben am

20.12.2022

Zuständige Stelle(n)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Adresse
Scharnhorststraße 34-37
10115 Berlin, Stadt
Postanschrift

10100 Berlin, Stadt
Adresse
Villemombler Straße 76
53123 Bonn, Stadt