Führerschein erwerben oder verlängern


Volltext

Fahrerausbildung und Fahrprüfung

Für den Erwerb eines Führerscheins müssen Sie:

Mindestalter

Mindestalter für den Erhalt eines Führerscheins:

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind :

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind :

*Fahrerlaubnisinhaberinnen oder Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen , unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Wenn Ihr von einem anderen EU-Land ausgestellter Führerschein lebenslänglich gültig ist (also kein Ablaufdatum trägt), müssen Sie ihn spätestens am 19 Januar 2033 umschreiben lassen, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort geändert haben.

Hinweis : Die Rechtslage kann sich noch weiter ändern.

Nicht-EU-Führerscheine – Umtausch und Anerkennung

Sie müssen Ihren Nicht-EU-Führerschein innerhalb von 6 Monaten nach Ihrem Umzug umtauschen .

Wo und wie?

Bei Ihrer zuständigen örtlichen Behörde .

Legen Sie dort die folgenden Unterlagen vor:

Wenn Sie Ihren Nicht-EU-Führerschein schon früher in einem anderen EU-Land gegen einen EU-Führerschein umgetauscht haben , können Sie diesen in Deutschland verwenden, es sei denn,

Führerscheinverlängerung

Wenn Sie als Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines EU-Landes in Deutschland wohnen und Ihren in einem anderen EU-Land ausgestellten Führerschein verlängern lassen möchten, können Sie das bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde tun. Die Kosten hängen vom Einzelfall ab. Die zu entrichtenden Gebühren liegen zwischen EUR 35 und EUR 40. Bei Bus- und Lkw-Fahrerinnen oder Fahrer können außerdem zusätzliche Gebühren für ärztliche Untersuchungen anfallen. Wenn Sie in Deutschland wohnen, müssen Sie sich für die Verlängerung eines Führerscheins der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE zusätzlichen Untersuchungen unterziehen. Diese Untersuchungen hängen nicht vom Alter, sondern von der Führerscheinklasse ab.


Weiterführende Informationen

Führerschein Erwerb und Verlängerung

Weitere Informationen erhalten Sie bei den Fahrerlaubnisbehörden in Deutschland .

Die Anschriften der deutschen Führerscheinstellen sind in alphabetisch aufsteigender Reihenfolge nach Ort und Bezeichnung der Führerscheinstelle (Landkreisname).


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr


Fachlich freigegeben am

26.05.2023

Zuständige Stelle(n)

Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Adresse
Invalidenstraße 44
10115 Berlin, Stadt