Grenzüberschreitende Kindesentführung durch einen Elternteil


Volltext

Grenzüberschreitenden Kindesentführung durch einen Elternteil

Wenn ein Elternteil oder eine andere Person Deutschland mit einem bisher hier lebenden Kind unter Verletzung eines hier geltenden Sorgerechts verlässt, kann der zurückgelassene Elternteil bzw. sonst Sorgeberechtigte seine Rechte auf verschiedene Weise geltend machen. Das gleiche gilt im Fall einer Entführung eines Kindes aus dem Ausland nach Deutschland.

Die Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus den nachfolgenden Rechtsgrundlagen :

Zentrale Behörde im Sinne der oben genannten Vorschriften ist das Bundesamt für Justiz .


Weiterführende Informationen

Broschüre des Bundesamtes für Justiz: „ Internationale Kindschaftsverfahren “ 

Weiterführender Informationen zum Thema Kindesentführung auf dem Your Europe-Portal.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Justiz


Fachlich freigegeben am

09.12.2022

Zuständige Stelle(n)

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
Adresse
Mohrenstraße 37
10117 Berlin, Stadt
Postanschrift

10115 Berlin, Stadt