Freiwillige Versicherung und freiwillige Zusatzversicherung in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung beantragen


Volltext

Als land- und forstwirtschaftliche oder gärtnerische Unternehmerin oder Unternehmer unterliegen Sie der Versicherungspflicht zur gesetzlichen Unfallversicherung. Diese sichert Sie gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten ab.
Über diesen Grundanspruch hinaus besteht die Möglichkeit der freiwilligen Zusatzversicherung für Sie als

Zudem ist eine freiwillige Versicherung möglich für

Für die freiwillige Versicherung oder Zusatzversicherung ist ein Antrag notwendig. Die Versicherung beginnt am Tag nach Eingang des Antrages bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.
Die SVLFG gibt die Höchst- und Mindestversicherungssumme für die freiwillige Zusatzversicherung vor. Innerhalb dieser Grenzen können Sie die Versicherungssumme frei wählen. Die gewählte Versicherungssumme sollte in der Regel Ihren tatsächlichen finanziellen Verhältnissen entsprechen. Sie bildet die Berechnungsgrundlage für Ihre Beiträge sowie die Geldleistungen im Versicherungsfall.
Die SVLFG regelt die Details der Versicherungen, beispielsweise Beiträge und die Berechnung der Geldleistungen. Die Höhe der medizinischen Leistungen ist nicht begrenzt. Dazu gehören beispielsweise Akutbehandlung und Rehabilitation.
Ob die SVLFG für Sie zuständig ist, richtet sich nach Art und Gegenstand Ihres Unternehmens oder Ihrer selbständigen Tätigkeit.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Zur Prüfung der Versicherungsberechtigung für ehrenamtlich tätige Personen sind in der Regel folgende Nachweise erforderlich:

Weitere Unterlagen fordert die SVLFG im Einzelfall an.


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen für die Anmeldung keine Kosten für Sie an.


Verfahrensablauf

Sie können den Antrag auf eine freiwillige Versicherung oder Zusatzversicherung formlos per Post, per Fax, per E-Mail per Telefon oder über das Serviceportal der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau stellen.

Die SVLFG bietet zudem ein Antragsformular für die Zusatzversicherung an:

Wenn Sie die Anmeldung per Post, E-Mail oder Fax vornehmen wollen:

Wenn Sie die Anmeldung online vornehmen wollen:


Fristen

Es gibt keine Frist.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

21.09.2022

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesweit einheitliche Service-Rufnummer der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

Geschäftsstellen und Beratungsstellen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Adresse
Weißensteinstraße 70-72
34131 Kassel, documenta-Stadt
Postanschrift

34105 Kassel, documenta-Stadt