Witwen- oder Witwerrente von der Landwirtschaftlichen Alterskasse beantragen


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

11.04.2022

Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja


Gebühr

Abgabe
EUR (KOSTENFREI)


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Verfahrensablauf

Die Witwen- oder Witwerrente können Sie schriftlich, persönlich oder online beantragen:

Schriftliche Antragstellung:

Hinweis: Ihren Rentenantrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei Ihrer Landwirtschaftlichen Alterskasse ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person. 
 

Persönliche Antragstellung im Beratungsgespräch:

Antragstellung per Online-Verfahren:


Volltext

Eine Witwen- oder Witwerrente erhalten Sie auf Antrag, wenn

Die maßgeblichen Altersgrenzen für eine Witwen- oder Witwerrente:

Die Regelungen gelten gleichermaßen für hinterbliebene Ehe- sowie eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner. 

Höhe und Dauer:

Witwen- oder Witwerrente nach altem Recht:


Die Gesetze für die Witwen- oder Witwerrente wurden ab 2002 geändert. Je nach Zeitpunkt des Todes sowie Ihrer Eheschließung oder Lebenspartnerschaft können Sie unter Umständen eine Witwen- oder Witwerrente nach altem Recht erhalten. Die Berechnung kann dann abweichen:


Fristen

Zahlung der Rente: Wenn der oder die Verstorbene

Antragsfristen:


Voraussetzungen

Zeiten aus anderen Versorgungssystemen

Folgende Zeiten aus anderen Versorgungssystemen können angerechnet werden:

Weitere allgemeine Voraussetzungen:

Die Witwen- oder Witwerrente können Sie erhalten, wenn Sie

Sie können Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente nach altem Recht haben, wenn

In diesen Fällen können Sie die Rente auch dann erhalten, wenn Sie

Wenn Ihre Ehe vor dem 01.07.1977 geschieden wurde, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch

eine spezielle Witwen- oder Witwerrente erhalten.

Eine sogenannte Witwen- oder Witwerrente nach der oder dem vorletzten Ehepartnerin oder Ehepartner können Sie erhalten, wenn Sie


Erforderliche Unterlagen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesweit einheitliche Service-Rufnummer der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

Geschäftsstellen und Beratungsstellen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG – AK-Leistung)
Adresse
Weißensteinstraße 70-72
34131 Kassel, documenta-Stadt