Beim Eisenbahn-Bundesamt die Bereitstellung einer elektronischen Akte zur Einsicht beantragen


Rechtsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

07.06.2023

Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja


Volltext

Wenn Sie an einem Verwaltungsverfahren direkt oder bevollmächtigt beteiligt sind und etwa zur Begründung Ihres Widerspruchs Einblick in die Unterlagen des Ausgangsverfahrens nehmen möchten, können Sie dies beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beantragen. Das EBA stellt Ihnen die gewünschten Verfahrensunterlagen in elektronischer Form über das e-Service-Portal zur Verfügung. Dort können Sie die PDF-Dokumente für einen Monat einsehen, herunterladen und speichern. 
Lediglich in Ausnahmefällen kann das EBA ihren Antrag ganz oder teilweise ablehnen.


Gebühr

Abgabe
EUR (KOSTENFREI)

Es fallen keine Kosten an.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Verfahrensablauf

Sie können die elektronische Akteneinsicht über den Online-Dienst,  per E-Mail, De-Mail oder per Post oder Fax beantragen.

Online-Antrag:

Antrag per E-Mail, De-Mail oder per Post oder Fax:


Fristen

Sie müssen keine Fristen beachten.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
Adresse
Heinemannstraße 6
53175 Bonn, Stadt
Postanschrift

Postfach:200565
53135 Bonn, Stadt