Unterlagen für die Aufsicht über die Erstellung und für Inbetriebnahmeverfahren im Eisenbahnsektor elektronisch beim Eisenbahn-Bundesamt einreichen


Volltext

Wenn Sie als Eisenbahninfrastrukturunternehmen im Zuständigkeitsbereich des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) neue Eisenbahnbetriebsanlagen errichten, aufrüsten oder erneuern wollen, müssen Sie dafür eine entsprechende Genehmigung für die Inbetriebnahme beim EBA beantragen. Die Inbetriebnahmegenehmigung kann für die erstmalige Inbetriebnahme eines Teilsystems Infrastruktur, Energie, streckenseitige Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung sowie die erstmalige Inbetriebnahme der übrigen Eisenbahninfrastruktur erteilt werden.

Auch wenn Sie bestehende Eisenbahnbetriebsanlagen aufrüsten oder erneuern möchten und diese zukünftig in Betrieb genommen werden sollen, benötigen Sie dafür gegebenenfalls eine Inbetriebnahmegenehmigung. Genehmigungspflichtige Aufrüstungen oder Erneuerungen können zum Beispiel sein:

Keine Inbetriebnahmegenehmigung benötigen Sie für Maßnahmen, die als Austausch im Zuge von Instandhaltungsarbeiten gelten, zum Beispiel:

Das EBA prüft mit Stichproben, dass bei der Errichtung, Änderung und dem Rückbau einer Eisenbahnanlage die öffentliche Sicherheit und die technischen Baubestimmungen eingehalten werden. Dabei überzeugt sich das EBA beispielsweise davon, dass ein Unternehmen sein Sicherheitsmanagementsystem konsequent anwendet und angemessen weiterentwickelt. Zudem kontrolliert das EBA stichprobenartig, ob die unternehmensinternen Prozesse wirksam sind und zu richtigen Ergebnissen führen. Beispielsweise kann das EBA Bauzustände vor Ort besichtigen, Pläne und Unterlagen kontrollieren oder überprüfen, wie die innerhalb des Unternehmens verantwortlichen Funktionsträger ihre Aufgaben wahrnehmen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Inbetriebnahmegenehmigung:

Unterlagen für die Überwachung der Erstellung:

Darüber hinaus kann das EBA weitere Unterlagen nachfordern.


Voraussetzungen

Sie planen den Neubau, die Aufrüstung oder Erneuerung von Infrastrukturanlagen im Bereich Eisenbahnen.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Kosten für Inbetriebnahmegenehmigungen sowie genehmigungspflichtige Aufrüstungen oder Erneuerungen von Eisenbahninfrastruktur:

Kosten für bauaufsichtliche Prüfung:


Verfahrensablauf

Wenn Sie die Unterlagen online einreichen:

Bei einer genehmigungspflichtigen Maßnahme am Ende des Bau- oder Sanierungsvorhabens erhalten Sie einen Gebührenbescheid.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienst vorhanden: Ja


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fachlich freigegeben am

09.08.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Eisenbahn-Bundesamt – Referate 21 und 22
Adresse
Heinemannstraße 6
53175 Bonn, Stadt