Registereinträge von Eisenbahnfahrzeugen ändern


Volltext

Das europäische Fahrzeugeinstellungsregister (EVR) erfasst alle registrierungspflichtigen Eisenbahnfahrzeuge der Europäischen Union. Wenn Sie ein Eisenbahnfahrzeug mit deutscher Fahrzeugnummer halten und sich Daten geändert haben, die im EVR vermerkt sind, müssen Sie dies unverzüglich dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) melden.
Solche Änderungen können betreffen:

Sie können Änderungen nur über das Antragssystem "e-Service NVR" des EBA melden. Den Zugang zum System beantragen Sie beim EBA.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Alternative Nachweise können Sie im Einzelfall mit dem EBA absprechen. Darüber hinaus können Sie je nach Art der Änderung weitere unterstützende Unterlagen einreichen.


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Gebühren für die Änderung beziehungsweise Ergänzung von Daten im Fahrzeugeinstellungsregister ergeben sich anhand der besonderen Gebührenverordnung des Eisenbahn-Bundesamtes (Abschnitt 7; Nr. 7.28; EBABGebV).

Änderung und Ergänzung von Daten im Fahrzeugeinstellungsregister:

Das Antragsverfahren auf Zugang zum Antragssystem "e-Service NVR" ist kostenlos.

Die Gebühren für die Änderung beziehungsweise Ergänzung von Daten im Fahrzeugeinstellungsregister ergeben sich anhand der besonderen Gebührenverordnung des Eisenbahn-Bundesamtes (Abschnitt 7; Nr. 7.28; EBABGebV).


Verfahrensablauf

Sie können Änderungen im Fahrzeugeinstellungsregister nur online über das Antragssystem "e-Service NVR" beantragen.


Fristen

In Bezug auf das Fahrzeugeinstellungsregister sind verschiedene eisenbahnspezifische Rechtsgrundlagen zu beachten.

Dazu zählt zum Beispiel die Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung (EIGV), die in §38 Absatz 2 fordert, dass Halter von Eisenbahnfahrzeugen Änderungen, die in das Fahrzeugeinstellungsregister eingestellt werden müssen, auf elektronischem Wege mitzuteilen sind.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Es ist geplant, Ende 2024 die Antragstellung auf Fahrzeugregistrierung oder Änderung einer Fahrzeugeintragung über den "e-Service NVR" beim EBA einzustellen. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Anträge nur noch über das europäische Fahrzeugeinstellungsregister (EVR) einreichen.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fachlich freigegeben am

20.09.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Eisenbahn-Bundesamt (EBA) – Referat 32
Adresse
Heinemannstraße 6
53175 Bonn, Stadt