Eisenbahnfahrzeuge im europäischen Fahrzeugeinstellungsregister registrieren


Volltext

Das europäische Fahrzeugeinstellungsregister (EVR) erfasst alle registrierungspflichtigen Eisenbahnfahrzeuge der Europäischen Union.

Wenn Sie ein Eisenbahnfahrzeug halten und auf dem europäischen Eisenbahnnetz einsetzen wollen, müssen Sie es im EVR registrieren lassen. Das gilt für Neufahrzeuge, Bestandsfahrzeuge und Fahrzeuge aus einem Drittland außerhalb der Europäischen Union, die das Fahrzeugregister wechseln.

Die Registrierung beantragen Sie beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Ihr Eisenbahnfahrzeug wird dann mit einer deutschen Fahrzeugnummer im EVR eingetragen. Grundsätzlich können Sie nur Fahrzeuge mit einer deutschen Fahrzeugnummer registrieren lassen, die eine Genehmigung für den deutschen Verkehr haben.

Sie können Änderungen nur über das Antragssystem "e-Service NVR" des EBA melden. Den Zugang zum System beantragen Sie beim EBA.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Alternative Nachweise können Sie im Einzelfall mit dem EBA absprechen.


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Gebühren für die Registrierung von Eisenbahnfahrzeugen und die Änderung beziehungsweise Ergänzung von Daten im Fahrzeugeinstellungsregister ergeben sich anhand der besonderen Gebührenverordnung des Eisenbahn-Bundesamtes (Abschnitt 7; Nr. 7.24 bis 7.27; EBABGebV).

Die Gebühren für die Fahrzeugregistrierung belaufen sich derzeit auf:

Das Antragsverfahren auf Zugang zum Antragssystem "e-Service NVR" ist kostenlos.

Die Gebühren für die Änderung beziehungsweise Ergänzung von Daten im Fahrzeugeinstellungsregister ergeben sich anhand der besonderen Gebührenverordnung des Eisenbahn-Bundesamtes (Abschnitt 7; Nr. 7.28; EBABGebV).


Verfahrensablauf

Sie können die Registrierung im Fahrzeugeinstellungsregister nur online über das Antragssystem "e-Service NVR" beantragen.

Wichtig:
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Antrags auf Fahrzeugregistrierung erhalten Sie eine oder mehrere Fahrzeugnummern. Diese Fahrzeugnummern stellen lediglich eine Reservierung dar.

Um ein Fahrzeug mit der neuen Fahrzeugnummer jedoch einsetzen zu können, ist eine Aktivierung nötig. Diese Aktivierung ist mit einem Antrag auf Statuswechsel von "Reserviert" nach "Aktiv" im Antragssystem "e-Service NVR" durchzuführen.


Fristen

In Bezug auf das Fahrzeugeinstellungsregister sind verschiedene eisenbahnspezifische Rechtsgrundlagen zu beachten.

Dazu zählt zum Beispiel die Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung (EIGV), die in §38 Absatz 2 fordert, dass Halter von Eisenbahnfahrzeugen die Einstellung eines neuen Fahrzeugs vor dem erstmaligen Inverkehrbringen in das europäische Einstellungsregister auf elektronischem Wege beim Eisenbahn-Bundesamt zu beantragen haben.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Es ist geplant, Ende 2024 die Antragstellung auf Fahrzeugregistrierung oder Änderung einer Fahrzeugeintragung über den "e-Service NVR" einzustellen. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Anträge nur noch über das europäische Fahrzeugeinstellungsregister (EVR) einreichen.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fachlich freigegeben am

20.09.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Eisenbahn-Bundesamt (EBA) – Referat 32
Adresse
Heinemannstraße 6
53175 Bonn, Stadt