Planungsrechtliche Zulassung für Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes beantragen


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

07.02.2023

Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja 
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja


Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Besonderen Gebührenverordnung Eisenbahn-Bundesamt (EBABGebV). Entweder handelt es sich um eine Festgebühr oder die Höhe bemisst nach Zeitaufwand oder ist abhängig von den Baukosten des Vorhabens.


Voraussetzungen

Anträge können ausschließlich die Eisenbahnen des Bundes stellen.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Hinweise (Besonderheiten)

Die Art des durchgeführten Verfahrens kann im laufenden Prozess behördenseitig geändert werden.


Fristen

Es gibt keine Frist für die Antragstellung. Bei Nachreichungen oder Erwiderungen können behördenseitig individuelle Fristen auferlegt werden.


Verfahrensablauf

Sie können Ihren Antrag auf Durchführung eines planungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens per Post oder online stellen.

Planungsrechtliche Genehmigung per Post beantragen:

Planungsrechtliche Genehmigung online beantragen:


Volltext

Wenn Sie planen, Eisenbahnbetriebsanlagen zu bauen, zu ändern oder zurückzubauen, müssen Sie die entsprechende Genehmigung beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beantragen. Zu den Betriebsanlagen zählen insbesondere:

Vor der Errichtung, der Änderung oder dem Rückbau einer solchen Anlage müssen im planungsrechtlichen Verfahren Fragen geklärt werden, insbesondere:

Auf dieser Basis entscheidet das EBA, ob die Pläne für den Bau, die Änderung oder den Rückbau einer Eisenbahnbetriebsanlage zulässig sind und Ihr Antrag genehmigt werden kann. 

Der Deutsche Bundestag kann Verkehrsinfrastrukturprojekte abweichend durch ein Maßnahmengesetz anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses zulassen. Für die Zulassung wird vor Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens ein vorbereitendes Verfahren durchgeführt. Dies können Sie beim EBA beantragen. 
 


Erforderliche Unterlagen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Eisenbahn-Bundesamt (EBA) – Außenstellen – Sachbereiche 1