Förderung aus dem ESF Plus-Programm "Akti(F) Plus - Aktiv für Familien und ihre Kinder" beantragen


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

28.02.2023

Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Für Interessenbekundung und Antragstellung fallen keine Kosten an.


Voraussetzungen

Anträge können stellen:

Natürliche Personen können keine Zuwendungen beantragen.

Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Volltext

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert Träger, die von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Familien und ihren Kindern helfen. Hierfür existiert das Programm "Akti(F) Plus - Aktiv für Familien und Kinder". Ziel des Akti(F) Plus-Programms ist es, die Lebenssituation und gesellschaftliche Teilhabe der Familien zu verbessern.

Die Zielgruppe umfasst:

Gefördert werden Aktivitäten, die Eltern bei Verbesserung ihrer familiären Lebenssituation unterstützen.

Hierzu gehört:

Das Programm möchte außerdem die Zusammenarbeit der zuständigen Stellen verbessern. Es richtet sich daher unter anderem an die beteiligten Jobcenter, Agenturen für Arbeit, Kommunen, Sozialhilfeträger und Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe. Gefördert wird der Auf- und Ausbau der Kooperationsstrukturen für eine bessere Unterstützung der Familien.

Art und Umfang:

Die Förderleistung wird in Form einer Anteilsfinanzierung mit Zu-schüssen gewährt. Die Fördersätze betragen bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben.

Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Die DRV KBS hat dabei die Aufgaben,

Die Laufzeit eines einzelnen Vorhabens beträgt in der Regel bis zu 4 Jahre. Bei Antragstellung und erstmaliger Bewilligung darf die Regellaufzeit von 4 Jahren nicht überschritten werden.


Verfahrensablauf

Das Förderverfahren ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie eine Interessenbekundung ein. Im 2. Schritt werden die ausgewählten Projektträger zur Antragstellung aufgefordert.

Interessenbekundung:

Antragstellung:

Kommt eine Bewilligung des Vorhabens zustande, gelten die für Zuwendungen üblichen Regelungen, ergänzt um spezielle Regelungen zur Förderung des Bundes aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds 2021-2027.


Hinweise (Besonderheiten)

Sie können die Schriftform durch die im Förderportal Z-EU-S zugelassene elektronische Form der qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) oder des elektronischen Identitätsnachweises (eID) ersetzen.

Bitte nutzen Sie die elektronische Form vorrangig.

Nur in Ausnahmefällen können Sie bei der Bewilligungsbehörde die Nachreichung der Unterschrift auf postalischem Wege beantragen.

In solch einem Ausnahmefall müssen Sie die durch die elektronisch erfassten und in Z-EU-S eingereichten Formulare nach der elektronischen Einreichung heruntergeladen, handschriftlich unterschreiben und zusätzlich postalisch einreichen. Beachten Sie dabei die aufgezeigten Fristen.


Erforderliche Unterlagen

bei der Interessenbekundung:

bei der Antragstellung:

Im IT-System Z-EU-S finden Sie alle erforderlichen Angaben zum ESF Plus-Bundesprogramm 2021-2027.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Referat EF 2 – Programm "Akti(F) Plus"
Adresse

53017 Bonn, Stadt

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) – Fachbereich Europäischer Sozialfonds - Förderportal Z-EU-S
Adresse
Knappschaftsplatz 1
03046 Cottbus/Chóśebuz