Förderung aus dem ESF Plus-Programm „Win-Win - Durch Kooperation zur Integration“ beantragen


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

11.01.2023

Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Für die Interessenbekundung und Antragstellung fallen keine Kosten an.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Volltext

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert mithilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) Kommunen insbesondere bei der sozialen Integration von jungen Männern mit Migrationshintergrund und Nichterwerbstätige im Alter von 18 bis 35 Jahren sowie beim Zugang in den Arbeitsmarkt und zu einschlägigen Unterstützungs- und Sozialleistungen. Diese Zielgruppe stellt viele deutsche Kommunen mit einem hohen Migrantenanteil vor besondere Herausforderungen.

Die Förderung erfolgt durch das ESF Plus-Bundesprogramm "Win-Win". Das Programm "Win-Win" fördert neue innovative Lösungskonzepte und Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen von jungen Männern mit Migrationshintergrund. Dies geschieht durch die Bildung von neuen sozialen Beziehungen oder Kooperationen zwischen öffentlichen, zivilgesellschaftlichen und privaten Organisationen. Soziale Innovationen sollen zudem auf andere Kommunen oder in andere soziale Kontexte übertragen werden.

Art und Umfang

Sie erhalten die Förderung als eine der Organisationen in dem neuen Kooperationsverbund. Sie wird als Zuschuss in der Regel für 4 Jahre ausgezahlt. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 95 % der Gesamtausgaben der Vorhaben. Sie müssen sich selbst mit mindestens 5 % der Gesamtausgaben beteiligen.

Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Die DRV KBS hat dabei die Aufgaben,

Sie haben keinen Anspruch auf eine Förderung.


Verfahrensablauf

Das Förderverfahren für das ESF Plus-Programm "Win-Win" ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie eine Interessenbekundung ein. Im 2. Schritt werden die ausgewählten Projektträger zur Antragstellung aufgefordert.

Zu Schritt 1:

Zu Schritt 2:

Wenn Ihr Vorhaben bewilligt wird, gelten die für Zuwendungen üblichen Regelungen, ergänzt um spezielle Regelungen zur Förderung des Bundes aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds 2021-2027.


Hinweise (Besonderheiten)

Die Schriftform können Sie durch die im Förderportal Z-EU-S zugelassene elektronische Form der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) oder des elektronischen Identitätsnachweises (eID) ersetzen.

Bitte nutzen Sie vorrangig die elektronische Form. 

Nur in Ausnahmefällen können Sie die Nachreichung der Unterschrift auf postalischem Wege beantragen.

In solch einem Ausnahmefall müssen Sie die elektronisch erfassten und in Z-EU-S eingereichten Formulare nach der elektronischen Einreichung herunterladen. Anschließend müssen Sie die Formulare handschriftlich unterschreiben und postalisch einreichen. Achten Sie dabei auf die gültigen Fristen.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Erforderliche Unterlagen

Für die Interessenbekundung ist ein Vorhabenkonzept, dass im Förderportal Z-EU-S zur Verfügung gestellt wird, mit Angaben zu folgenden Punkten einzureichen:

Im Falle einer Förderung müssen Sie unter anderem folgende Unterlagen einreichen:


Voraussetzungen

Sie können einen Antrag stellen

Beachten Sie folgende Voraussetzungen:

Natürliche Personen sind von der Förderung ausgeschlossen.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referat EF 2 – Programm "Win-Win"
Adresse
Rochusstr. 1-3
53107 Bonn, Stadt


Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) – Fachbereich Europäischer Sozialfonds - Förderportal Z-EU-S
Adresse
Knappschaftsplatz 1
03046 Cottbus/Chóśebuz