Förderung aus dem ESF Plus-Programm "WIR - Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt" beantragen


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

08.12.2022

Volltext

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Sie bei Vorhaben, die die Teilhabe von Geflüchteten am deutschen Arbeitsmarkt fördern. Dies geschieht durch das ESF Plus-Programm "WIR - Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt" (nachfolgend: WIR-Programm).

Das WIR-Programm hat folgende Zielgruppen:

Ziele der Förderung sind:

Ebenfalls gefördert werden Sie für die

Sie werden als Projektträger gefördert, der in Kooperations- oder Projektverbünden organisiert ist (in einem Netzwerk).

Art und Umfang:

Die Förderleistung wird in Form einer Anteilsfinanzierung mit Zuschüssen gewährt. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben mit einem Höchstbetrag von 4 Millionen Euro.

Die Laufzeit der Vorhaben beträgt in der Regel 4 Jahre.

Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Die DRV KBS hat dabei die Aufgaben,


Gebühr

Abgabe
EUR (KOSTENFREI)

Im Rahmen der Interessenbekundung und der Antragstellung fallen keine Kosten an.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Verfahrensablauf

Das Förderverfahren für das ESF-Plus Programm WIR ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie eine Interessenbekundung ein. Im 2. Schritt werden die ausgewählten Projektträger (im Kooperations- oder Projektverbund) zur Antragstellung aufgefordert.

Zu Schritt 1:

Zu Schritt 2:

Kommt eine Bewilligung des Vorhabens zustande, gelten die für Zuwendungen üblichen Regelungen, ergänzt um spezielle Regelungen zur Förderung des Bundes aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds 2021-2027.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Erforderliche Unterlagen

Im Falle einer Förderung müssen Sie unter anderem folgende Unterlagen bei der Bewilligungsbehörde einreichen:


Voraussetzungen

Sie können einen Antrag stellen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referat EF2 – Programm "WIR"
Adresse

53107 Bonn, Stadt

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) – Fachbereich Europäischer Sozialfonds - Förderportal Z-EU-S
Adresse
Knappschaftsplatz 1
03046 Cottbus/Chóśebuz