Rechtsmittelverzichtserklärung zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Übergangshilfe aus dem KWI-Titel" einreichen
Volltext
Wenn Sie für ein Projekt der strukturbildenden Übergangshilfe einen Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten haben, erhalten Sie Ihre Zuwendung in der Regel nach Ablauf der 1-monatigen Klagefrist.
Sie haben aber auch die Möglichkeit, dem BMZ mitzuteilen, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten werden. Dies beschleunigt die Auszahlung der Fördermittel.
Rechtsgrundlage(n)
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) §§ 23 und 44
- Anlage 2 zur Verwaltungsvorschrift Nummer 5.1 zu § 44 BHO: Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung - AN Best-P
Erforderliche Unterlagen
- Eingangsbescheinigung mit Klageverzichtserklärung (siehe letzte Seite im Zuwendungsbescheid)
Voraussetzungen
- Sie müssen einen Zuwendungsbescheid für Ihr beantragtes Vorhaben vorliegen haben.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Sie können den Rechtsbehelfsverzicht online, per Fax oder per Post beim BMZ einreichen:
Wenn Sie den Rechtsbehelfsverzicht online einreichen wollen:
- Rufen Sie das Online-Formular auf und füllen Sie dort den Verzicht auf Widerspruch elektronisch aus. Das Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
Wenn Sie den Rechtsbehelfsverzicht per Fax oder per Post einreichen wollen:
- Sie schicken den Rechtsbehelfsverzicht per Fax oder per Post an das BMZ.
- Bei Unklarheiten nimmt das BMZ Kontakt mit Ihnen auf.
Weiterführende Informationen
- Informationen zur Übergangshilfe auf der Webseite des BMZ
- Informationen zur Übergangshilfe auf der Webseite von Engagement Global. Informationen stehen nur bereit, falls ein offener Call vorhanden ist (meist über den Sommer)
- Online-Antragsportal von Engagement Global – bengo
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Fachlich freigegeben am
26.07.2024Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Referat G22 Krisenbewältigung, Wiederaufbau, Übergangshilfe
Adresse
Stresemannstraße 94
10963 Berlin, Stadt