Verwendungs- oder Zwischennachweis einreichen für ein vom BMZ gefördertes Vorhaben im Bereich Berufliche Aus- und Fortbildung


Volltext

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD), die Alexander von Humboldt Stiftung oder der International Sustainability Campus können Fördergelder beim BMZ beantragen. Diese Fördergelder dienen dazu, Studierende, Hochschulen oder Lehrende und Forschende an Hochschulen zu fördern. Förderfähige Projekte müssen entwicklungspolitischen Bezug haben und die berufliche Aus- und Fortbildung fördern.

Wenn Sie für Ihre Projekte bereits eine Förderung erhalten, benötigt das BMZ von Ihnen Nachweise:

Die im jeweiligen Haushaltsjahr förderfähigen Organisationen sind im Bundeshaushaltsplan aufgeführt. Da dieser jährlich neu beschlossen wird, sind Änderungen möglich.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Den Verwendungsnachweis für geförderte Projekte der beruflichen Aus- und Fortbildung in der Entwicklungszusammenarbeit können Sie per Post oder online einreichen.

Wenn Sie den Zwischen- oder Verwendungsnachweis per Post einreichen wollen:

Wenn Sie den Zwischen- oder Verwendungsnachweis online einreichen wollen:


Fristen

Den Zwischen- beziehungsweise Verwendungsnachweis müssen Sie dem BMZ gemäß der im Zuwendungsbescheid aufgeführten Frist einreichen.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)


Fachlich freigegeben am

07.06.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat 104
Adresse
Dahlmannstraße 4
53115 Bonn, Stadt