Zwischennachweis oder Verwendungsnachweis zu geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Übergangshilfe aus dem KWI-Titel" einreichen


Volltext

Wenn Sie für ein Projekt der strukturbildenden Übergangshilfe eine Förderung vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten, müssen hierfür fristgerecht Nachweise einreicht werden.

Das betrifft den Zwischennachweis (Jahresbericht) und einen Verwendungsnachweis (Schlussbericht).


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Die jeweiligen Bestandteile der Nachweise müssen zusammen und vollständig eingereicht werden. Ein Nachreichen einzelner Bestandteile ist nicht möglich.


Voraussetzungen

Sie benötigen einen gültigen Zuwendungsbescheid für das betreffende Vorhaben.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Sie können den Zwischen- oder Verwendungsnachweis online, per E-Mail oder per Post beim BMZ einreichen.

Wenn Sie den Zwischen- oder Verwendungsnachweis online einreichen wollen:

Wenn Sie den Zwischen- oder Verwendungsnachweis per E-Mail oder per Post einreichen wollen:


Fristen

Zwischennachweise über das letzte jeweils abgelaufene Haushaltsjahr müssen der Bewilligungsbehörde bis zum 30. April des Folgejahres und (Schluss-) Verwendungsnachweise spätestens 6 Monate nach Projektbeendigung vorgelegt werden.

Ausnahmen bezüglich der Einreichung von Zwischennachweisen:


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) 


Fachlich freigegeben am

26.07.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Referat G22 Krisenbewältigung, Wiederaufbau, Übergangshilfe
Adresse
Stresemannstraße 94
10963 Berlin, Stadt