Antrag auf Förderung eines neuen Vorhabens oder eines Fortführungsvorhabens aus dem Förderprogramm "Politische Stiftungen" stellen


Volltext

Unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag unterstützt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Ihr Vorhaben der Gesellschaftspolitik in Entwicklungs- und Transformationsländern sowie Projekte, an denen der Bund ein erhebliches entwicklungspolitisches Interesse hat.

Sie erhalten eine Förderung vor allem für folgende Maßnahmen:

Bewilligt das BMZ Ihren Antrag, erhalten Sie für Ihr Projekt einen Zuschuss, der grundsätzlich als Vollfinanzierung zur Projektförderung gewährt wird.


Rechtsgrundlage(n)

Richtlinien für die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der politischen Stiftungen aus Kapitel 2302 Titel 687 04 (Neufassung mit Wirkung vom 01. Januar 2016, §§ 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung; Anlage 2 zur VV Nr. 5.1 zu § 44 BHO) https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMZ/entwicklungswichtige-vorhaben-politische-stiftung.html


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Sie können Ihre Projektförderung online oder per Post beim BMZ beantragen.

Das BMZ teilt Ihnen in einem Bescheid mit, ob Sie eine Projektförderung erhalten.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)


Fachlich freigegeben am

07.08.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat 511 Kirchen, Politische Stiftungen, Sozialstrukturförderung, Grundsätze Religion und Entwicklung
Adresse
Dahlmannstraße 4
53113 Bonn, Stadt
Postanschrift

Postfach:120322
53045 Bonn, Stadt