Fördermittel für sozialstrukturpolitische Neu- und Fortführungsvorhaben beantragen


Volltext

Die Sozialstrukturförderung des BMZ will soziale Gefüge in Partnerländern stärken. Es fördert Projekte in folgenden Bereichen:

Fachorganisationen in Deutschland, die über Projekte und Beratungsmaßnahmen staatliche und nichtstaatliche Institutionen in den Partnerländern beim Aufbau entsprechender Strukturen unterstützen, können Zuschüsse vom BMZ erhalten.

Dafür müssen Sie vor Projektbeginn einen Antrag beim BMZ einreichen. In diesem stellen Sie unter anderem

Bevor Sie den eigentlichen Antrag stellen, benötigt das BMZ eine Projektskizze von Ihnen. Anhand dieser erhalten Sie eine erste Einschätzung, ob Ihr Projekt für eine Förderung in Frage kommt und ob Sie es gegebenenfalls überarbeiten müssen.

Die Zuschüsse des BMZ können Sie für folgende Projektkosten einsetzen:

Sie können Fördermittel an eine Partnerorganisation im Partnerland weiterleiten, wenn es der Zuwendungsbescheid erlaubt.

Wird Ihr Projekt bereits vom BMZ gefördert, können Sie über den vereinbarten Förderzeitraum hinaus weiterhin Zuschüsse erhalten. Dazu müssen Sie rechtzeitig einen Fortführungsantrag an das BMZ stellen. Darin erläutern Sie die bereits erreichten und die weiteren Projektziele. Bitte beachten Sie: Aus der Förderung einer Projektphase entsteht kein Anspruch auf die Förderung weiterer Phasen.

Die Zuschüsse des BMZ müssen Sie nicht zurückzahlen. In der Regel zahlen Sie einen Eigenanteil von 25 Prozent der Projektkosten. Eine Vollfinanzierung durch das BMZ ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Das BMZ kann keine Projekte fördern, deren Gesamtfinanzierung nicht gesichert ist.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Die vorgegebenen Gliederungen und Muster für die erforderlichen Unterlagen finden Sie als Anlagen der Richtlinien für die Förderung:


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Wenn Sie ein Projekt der Sozialstrukturförderung in einem Partnerland planen, kontaktieren Sie zunächst das BMZ und senden Sie diesem

Nach positiver Rückmeldung des BMZ können Sie Ihren Antrag für ein Projekt der Sozialstrukturförderung oder einen Fortführungsantrag online über das Bundesportal oder formlos per E-Mail oder Post stellen.

Projektantrag online über das Bundesportal einreichen:

Projektantrag per E-Mail oder Post beantragen:


Bearbeitungsdauer

5 bis 3


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)


Fachlich freigegeben am

27.10.2022

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat 511 Kirchen, Politische Stiftungen, Sozialstrukturförderung, Grundsätze Religion und Entwicklung
Adresse
Dahlmannstraße 4
53113 Bonn, Stadt
Postanschrift

Postfach:120322
53045 Bonn, Stadt