Änderung eines geförderten Vorhabens im Bereich Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft beantragen


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

25.09.2023

Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Es fallen keine Kosten an.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)


Fristen

Die bewilligte Förderung steht Ihnen in dem jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung. Sie ist nicht übertragbar ins nächste Jahr. Zwischennachweise müssen Sie dem BMZ bis zum 30. April des Folgejahres vorlegen. (Schluss-) Verwendungsnachweise bis spätestens 6 Monate nach Projektbeendigung.


Volltext

Ent­wick­lungs­part­ner­schaf­ten mit der Wirt­schaft (EPW) sind kurz- bis mit­tel­fris­tig an­ge­leg­te ge­mein­sa­me Vor­ha­ben von Un­ter­neh­men und sogenannten Durch­füh­rungs­or­ga­ni­sa­tio­nen. Sie verfolgen einen entwicklungspolitischen Nutzen und erhalten eine finanzielle Förderung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).

Wenn Sie als Unternehmen oder Organisation eine EPW umsetzen und eine bereits bewilligte Fördermaßnahme ändern wollen, müssen Sie dies beim BMZ beantragen. Das gilt für folgende Änderungen:


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Verfahrensablauf

Sie können die Änderungen online beantragen:


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat 412 - Wirtschaftsnetzwerke
Postanschrift
Stresemannstraße 94
10963 Berlin, Stadt