Zwischen- oder Verwendungsnachweis zu einem geförderten Vorhaben einer Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft einreichen


Volltext

Ent­wick­lungs­part­ner­schaf­ten mit der Wirt­schaft (EPW) sind kurz- bis mit­tel­fris­tig an­ge­leg­te ge­mein­sa­me Vor­ha­ben von Un­ter­neh­men und sogenannten Durch­füh­rungs­or­ga­ni­sa­tio­nen. Sie verfolgen einen entwicklungspolitischen Nutzen.

Wenn Sie als Unternehmen oder Organisation eine EPW umsetzen und dafür eine Förderung vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bekommen, müssen Sie während des Förderungszeitraums Zwischen- und Verwendungsnachweise einreichen.

Haben Sieden Zuwendungszweck nicht bis zum Ablauf des Haushaltsjahres erfüllt, müssen Sie innerhalb von 4 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres über die in diesem Jahr erhaltenen Beträge einen Zwischennachweis einreichen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Sie müssen eine Förderung für ein Projekt der Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft erhalten haben.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Sie können den Zwischen- beziehungsweise Verwendungsnachweis online oder per Post einreichen.

Wenn Sie den Nachweis online einreichen wollen: 

Wenn Sie den Nachweis per Post einreichen wollen: 


Fristen

Sie müssen dem BMZ die Zwischennachweise bis zum 30. April des Folgejahres und (Schluss-) Verwendungsnachweise spätestens 6 Monate nach Projektbeendigung vorlegen.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)


Fachlich freigegeben am

25.09.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat 412 - Wirtschaftsnetzwerke
Postanschrift
Stresemannstraße 94
10963 Berlin, Stadt