Verzicht auf Widerspruch bei einer projektgebundenen oder institutionellen Förderung durch das Bundesministerium für Entwicklung


Volltext

Als gemeinnützige Forschungs- oder Evaluierungseinrichtung können Sie eine projektbezogene oder institutionelle Förderung beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) beantragen. Mit den Geldern können Sie wissenschaftliche oder anwendungsorientierte Forschungs- und Evaluierungsprojekte umsetzen.

Wenn Sie vom BMZ eine Förderung bewilligt bekommen haben, können Sie auf Rechtsmittel beziehungsweise auf einen Widerspruch verzichten. Die bewilligte Förderung kann Ihnen dann schneller ausgezahlt werden.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Sie haben beim BMZ einen Antrag auf Projektförderung oder institutionelle Förderung von anwendungsorientierter entwicklungspolitischer Forschung und Evaluierung gestellt.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Wenn Sie auf einen Widerspruch für bewilligte Fördermittel des BMZ verzichten wollen, können Sie dies schriftlich per Post oder online mitteilen.

Verzicht auf Widerspruch per Post mitteilen:

Verzicht auf Widerspruch online mitteilen:


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)


Fachlich freigegeben am

05.01.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Referat G34 Evaluierung und Ressortforschung, DEval, DIE
Adresse
Dahlmannstraße 4
53115 Bonn, Stadt
(Erster Dienstsitz Bonn)
Postanschrift

Postfach:120322
53045 Bonn, Stadt
Adresse
Stresemannstraße 94
10963 Berlin, Stadt
(Zweiter Dienstsitz Berlin)