Förderung für das Programm "KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und Klimaschutz" beantragen


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

13.07.2023

Gebühr

Abgabe
EUR (KOSTENFREI)

Es fallen keine Kosten an.


Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

Sie müssen weiterhin folgende Voraussetzungen erfüllen:


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)


Verfahrensablauf

Das Antragsverfahren ist 2-stufig.

Stufe 1: Projektskizze

Stufe 2: Antragstellung

Ihren Antrag auf Förderung eines Projektes im Bereich Ressourceneffizienz und Klimaschutz stellen Sie wie folgt:


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Erforderliche Unterlagen

Für die 1. Verfahrensstufe: Projektskizze mit folgenden Angaben:


Volltext

Gefördert werden Vorhaben im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) zu folgenden Themenschwerpunkten:

Rohstoffeffizienz

Energieeffizienz und Klimaschutz

Nachhaltiges Wassermanagement

Nachhaltiges Flächenmanagement

Förderungswürdig sind Einzelvorhaben von Unternehmen mit Kompetenz in den oben beschriebenen Themenschwerpunkten. Grundsätzlich ist auch die Förderung von Verbünden unter Beteiligung mehrerer KMU oder Forschungseinrichtungen beziehungsweise Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, möglich. Es muss jedoch ein signifikanter Anteil der Forschungsleistung durch die beteiligten KMU erbracht und der Nutzen des Vorhabens in erster Linie diesen zugutekommen.

Es können aber auch solche Unternehmen in die Förderung aufgenommen werden, die erstmalig FuE-Aktivitäten auf dem Gebiet Ressourceneffizienz und Klimaschutz aufnehmen möchten. Hier ist allerdings die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Partner angezeigt.

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung gewährt. Zuwendungen können für Personal-, Reise- und Sachaufwand, für Auftragsvergaben sowie für Geräteinvestitionen verwendet werden. Ausgeschlossen von der Förderung sind Bauinvestitionen. Für die Festlegung der jeweiligen zuwendungsfähigen Kosten oder Ausgaben muss die "Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" (AGVO) berücksichtigt werden.

Als KMU können Sie in der Regel eine Förderung von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten erhalten.

Bei Antragstellenden, deren gesamte Eigenanteile aus BMBF-geförderten Forschungsvorhaben 100.000 EUR in jedem Jahr der Laufzeit des Vorhabens nicht überschreiten, kann eine vereinfachte Bonitätsprüfung vorgenommen werden.

Wenn Sie nicht alle Kriterien erfüllen, um als KMU zu gelten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung von maximal 35 Prozent der projektbezogenen Kosten bekommen.

Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen oder vergleichbare Institutionen im nicht-wirtschaftlichen Bereich können als Verbundpartner eines KMU individuell eine Förderung von bis zu 100 Prozent der projektbezogenen Kosten beziehungsweise Ausgaben bekommen.

Hochschulen und Universitätskliniken können für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich zu den vom BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent bekommen.

Es wird erwartet, dass mindestens die Hälfte der beantragten Fördermittel (inklusive gegebenenfalls zu gewährender Boni für KMU und Projektpauschalen für Hochschulen) den beteiligten KMU zugutekommt.

Die mögliche Förderdauer beträgt in der Regel 2 Jahre.

Die Ergebnisse des geförderten Projekts dürfen Sie nur in Deutschland oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in der Schweiz nutzen.

Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die für Sie zuständigen Ansprechpersonen zu den Themenbereichen Rohstoffeffizienz, Energieeffizienz- und Klimaschutz, Nachhaltiges Wassermanagement und Nachhaltiges Flächenmanagement finden Sie im Internet in der veröffentlichten Bekanntmachung.


Fristen

Sie können Ihre Projektskizze jederzeit beim beauftragten Projektträger des BMBF einreichen. Beachten Sie aber die Einreichungsstichtage für Projektskizzen:

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise erst beim nächsten Einreichungsstichtag berücksichtigt werden.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Adresse
Heinemannstraße 2
53175 Bonn, Stadt
Adresse
Kapelle-Ufer 1
10117 Berlin, Stadt

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