Förderung für das Programm "Forschung für die zivile Sicherheit – Innovationen im Einsatz – Praxisleuchttürme der zivilen Sicherheit" beantragen


Volltext

Das BMBF unterstützt mit dieser Fördermaßnahme industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche experimentelle Entwicklungsvorhaben, um die Innovationskraft und den Praxistransfer im Rahmenprogramm "Forschung für zivile Sicherheit" weiter zu stärken.

Besonders geeignete Projekte mit erheblicher Praxisrelevanz, die bereits im Rahmenprogramm "Forschung für die zivile Sicherheit" gefördert wurden, erhalten die Möglichkeit, ihre Ergebnisse fortzuentwickeln und neu erkannte Forschungs- und Entwicklungsbedarfe gezielt zu adressieren. Dadurch können sie ihre Forschungsergebnisse auf den notwendigen Reifegrad heben, der eine wissenschaftliche Validierung unter Einsatzbedingungen möglich macht, um die Leistungsfähigkeit der Forschungsansätze unter Beweis zu stellen.

Gefördert werden Innovationsprojekte, die die folgenden Anforderungen erfüllen:

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können in der Regel eine Förderung von maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten erhalten.

Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen oder vergleichbare Institutionen im nicht-wirtschaftlichen Bereich können als Verbundpartner eines kleinen oder mittelständigen Unternehmens (KMU) individuell eine Förderung von bis zu 100 Prozent der projektbezogenen Kosten beziehungsweise Ausgaben erhalten.

Hochschulen und Universitäten erhalten für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich zu den vom BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent.

Die Verwertung der Ergebnisse des geförderten Projekts sollte vorzugsweise in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in der Schweiz erfolgen.

Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

Antragsberechtigt sind außerdem:

Weitere Voraussetzungen für Start-ups:

Weitere Voraussetzungen für eine Förderung:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an. 


Verfahrensablauf

Das Antragsverfahren ist 2-stufig.

Stufe 1: Projektskizze

Stufe 2: Antragstellung

Ihren Antrag auf Förderung im Rahmen der Praxisleuchttürme stellen Sie wie folgt:

Anträge werden nachfolgenden Kriterien bewertet und geprüft:


Fristen

Projektskizzen können jederzeit, spätestens jedoch bis zum 31.12.2023, beim beauftragten Projektträger des BMBF (VDI TZ) eingereicht werden.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)


Fachlich freigegeben am

14.07.2023

Zuständigkeit

VDI-Technologiezentrum GmbH - Projektträger Sicherheitsforschung


Ansprechpunkt

Förderberatung des Bundes - Forschung und Innovation

Förderberatung des Bundes - Forschung und Innovation - Forschungszentrum Jülich GmbH

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) – Dienstsitz Bonn


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Dienstsitz Bonn
Adresse
Heinemannstraße 2
53175 Bonn, Stadt


Förderberatung des Bundes - Forschung und Innovation

Förderberatung des Bundes - Forschung und Innovation: Projektträger Jülich (PtJ) - Forschungszentrum Jülich GmbH
Postanschrift
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin, Stadt

VDI Technologiezentrum GmbH - Projektträger Sicherheitsforschung
Postanschrift
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf, Stadt

(Ansprechpartner Dr. Lars Winking)