Förderantrag für Folgevorhaben Deutscher Filmpreis beantragen


Volltext

Wenn Ihr Projekt beim Deutschen Filmpreis nominiert wurde oder eine Auszeichnung erhalten hat, werden Ihnen Filmpreismittel zuerkannt, die Sie für die Herstellung oder Vorbereitung weiterer Filmprojekte verwenden dürfen. Die Verwendung der Mittel für sogenannte Folgevorhaben müssen Sie bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) beantragen. Erst dann bekommen Sie die Mittel zur Verfügung gestellt. Diese finanzielle Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss vergeben.   

Wem werden die Filmpreismittel zuerkannt?

Sie müssen den Antrag für ihr neues Vorhaben innerhalb von 2 Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die Prämie zuerkannt wurde, stellen.

Beispiel:
Ihr Film wurde im Mai 2019 mit dem deutschen Filmpreis ausgezeichnet. Die Frist für die Einreichung des neuen Vorhabens endet am 31.12.2021.

Sie dürfen mit den Filmpreismitteln bis zu 4 Projekte realisieren.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Für die Produktion/Herstellung eines Kinofilmes:

Für die Vorbereitung/Entwicklung eines Kinofilms:


Voraussetzungen

Sie können die Fördermittelpreise erhalten, wenn


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag für die Filmpreismittel online beim BKM stellen.

Förderung online beantragen:

Weitere Verfahrensschritte:


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 


Fachlich freigegeben durch

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)


Fachlich freigegeben am

04.01.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) - Referat K 35, Folgevorhaben Deutscher Filmpreis
Adresse
Potsdamer Platz 1
10785 Berlin, Stadt