Projektförderung aus dem Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben beantragen


Volltext

Mit dem Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (AGF) wird die Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung gefördert. Auch Einrichtungen und Maßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsleben können gefördert werden.

Finanziert werden vorrangig  

Um die Förderung zu beantragen, müssen Sie online, per E-Mail oder per Post einen Antrag beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Ihre Organisation oder Einrichtung kann Zuwendungen aus dem Ausgleichsfonds (AGF) beantragen, wenn sie sich mit der Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben befasst und mit einem Projekt eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:

Alle geförderten Modellprojekte müssen

Sie können den Antrag nur einreichen, wenn Sie zeichnungsberechtigt für Ihre Organisation sind, also stellvertretend für Ihre Organisation berechtigt sind, den Antrag zu unterschreiben.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Wenn Sie den Antrag auf Projektförderung aus dem Ausgleichsfonds (AGF) online einreichen wollen:

Wenn Sie den Antrag per Post oder E-Mail einreichen wollen:


Bearbeitungsdauer

In der Regel 3 Monate nach vollständigem Antragseingang.


Fristen

Die Anträge können in der Regel jeweils bis zum 15. Januar und 15. Juli eines Jahres gestellt werden. Sollten abweichende Fristen gelten, erfolgt eine gesonderte Veröffentlichung.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

In Ausnahmefällen können Sie bei der Fachstelle für Fördermittel des Bundes, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS), die Nachreichung der Unterschrift per Post beantragen.

In solch einem Ausnahmefall müssen die Sie die elektronisch erfassten und über das Förderportal eingereichten Formulare herunterladen. Diese müssen Sie oder eine vertretungsberechtigte Person handschriftlich unterschrieben und zusätzlich per Post einreichen. Dabei müssen Sie die Fristen beachten.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

19.01.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) – Referat Va5 Digitale Transformation, Haushalt, Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation
Postanschrift
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin, Stadt