Tätigkeitsnachweise für eine bezuschusste Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) einreichen


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

09.07.2024

Gebühr

Abgabe
EUR (KOSTENFREI)

Es fallen keine Kosten an.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Volltext

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt und berät alle Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen sowie deren Angehörige kostenlos und bundesweit in allen Fragen zu Rehabilitation und Teilhabe.

Wenn Sie solche Beratungsangebote anbieten und dafür Zuschüsse erhalten, müssen Sie die zweckgerichtete Verwendung der Zuschüsse nachweisen. Zur Prüfung der zweckgerichteten Verwendung der Zuschüsse werden die Tätigkeitsnachweise von den Trägern der Beratungsangebote jährlich eingereicht. Geprüft wird insbesondere:

Sie können die Nachweise online einreichen. Sie müssen die Tätigkeitsnachweise bis zum 31.03. für das vorausgehende Kalenderjahr vorlegen.


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt folgende Hinweise:                


Fristen

Sie müssen die Nachweise bis zum 31.03. des Folgejahres einreichen.


Verfahrensablauf


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Gesellschaft für soziale Unternehmungsberatung mbH (gsub), Bereich Fördermittelmanagement, Abteilung Administration EUTB
Adresse
Kronenstraße 6
10117 Berlin, Stadt
(Kontakt ausschließlich postalisch, telefonisch und per E-Mail)