Registrierung für den Handel mit Grundstoffen beantragen


Volltext

Für den Verkehr innerhalb der Europäischen Union (EU) werden die Grundstoffe der Kategorie 2 in die Unterkategorien 2A und 2B unterteilt. Wenn Sie

müssen Sie einen Antrag auf Registrierung bei der zuständigen Behörde des Mitgliedstaates der EU stellen, in dem Sie niedergelassen sind. Eine Registrierung ist auch erforderlich, wenn Sie Grundstoffe der Kategorie 2A besitzen oder verwenden.

Grundstoffe sind in folgende Kategorien eingeteilt:

Wenn Sie diese Registrierung ändern möchten, da

wenden Sie sich an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Die Änderung des beziehungsweise der verantwortlichen Beauftragten oder des Namens des Unternehmens müssen Sie mitteilen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Sie müssen Unterlagen mit folgenden vollständigen Angaben einreichen:


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Die Änderung der Registrierung zum Umgang mit Grundstoffen der Kategorie 2 A und B und 3 können Sie online oder formlos schriftlich beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen.

Registrierung online ändern:

Änderung der Registrierung formlos schriftlich beantragen:


Fristen

Die Beantragung der Aufnahme eines neuen Stoffes, eines neuen Vorgangs oder der Änderung des Ortes Ihrer Betriebsstätte hat vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit zu erfolgen.

Wenn sich der Name oder die Rechtsform Ihres Unternehmens ändert, Sie eine neue verantwortliche Beauftragte beziehungsweise einen neuen verantwortlichen Beauftragten ernennen oder sich deren beziehungsweise dessen Name oder Adresse ändert, müssen Sie dies dem BfArM innerhalb von 10 Arbeitstagen elektronisch oder schriftlich mitteilen.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.     


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)


Fachlich freigegeben am

13.12.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) – Bundesopiumstelle
Adresse
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn, Stadt