Jagdschein Wiedererteilung Tagesjagdschein


Rechtsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

21.07.2025;03.03.2025

Gebühr

Gebühr
49 EUR (FIX)

Abgabe
5 EUR (FIX)

Jagdabgabe


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

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Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg


Ansprechpunkt

Die untere Jagdbehörde ist Ansprechpartner.


Fristen

Sie können Ihren Tagesjagdschein wiederbeantragen, sobald die Sperrfrist verstrichen ist.


Volltext

Wenn Sie in Deutschland auf die Jagd gehen möchten, benötigen Sie einen deutschen Jagdschein. Ein Tagesjagdschein wird Ihnen für 14 aufeinanderfolgende Tage erteilt.

Wenn Ihnen der deutsche Tagesjagdschein entzogen wurde, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde erneut beantragen.

Die Behörde kann Ihnen Ihren Tagesjagdschein aus verschiedenen Gründen entziehen:


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)