Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch (Ermessenseinbürgerung)


Volltext

Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigte Bürgerin beziehungsweise gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.

Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter anderem

Für eine Ermessenseinbürgerung muss die zuständige Behörde im Einzelfall ein öffentliches Interesse an Ihrer Einbürgerung feststellen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können bei der Ermessenseinbürgerung folgende Personen miteingebürgert werden, auch wenn sie noch nicht seit 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben:

Die Einbürgerung wird wirksam durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Die zuständige Behörde ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Für die Ermessenseinbürgerung gelten folgende Mindestanforderungen:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Hinweise:


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)


Fachlich freigegeben am

10.03.2026

Zuständigkeit

Welche Behörde für Ihre Einbürgerung zuständig ist, können Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung Ihres Wohnortes, bei der Ausländerbehörde oder der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer oder den Jugendmigrationsdiensten erfahren.

Dauerhaft im Ausland lebende Personen können nur ausnahmsweise und unter anderen Voraussetzungen als bei einer Einbürgerung im Inland eingebürgert werden. Für sie ist das Bundesverwaltungsamt in Köln zuständig. Erster Ansprechpartner kann hier die örtlich zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder sonstige konsularische Stelle) sein.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landkreis Havelland - 32.1 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Berliner Allee 30
14662 Friesack

(Personenstandswesen)

Zuständige Mitarbeiter

Frau Bellanger
Telefon +49 3385 551-4656

Frau Daudert
Telefon +49 3385 551-4657

Frau Gliesche
Telefon +49 3385 551-4628

Frau Hesse
Telefon +49 3385 551-4658

Herr Kerschke
Telefon +49 3385 551-4641

Frau Marquardt
Telefon +49 3385 551-4642