Lastenausgleich für Vertriebene, Spätaussiedler und Übersiedler


Volltext

Sie sind als Vertriebene oder Spätaussiedler aus den deutschen Ostgebieten, den Ostblockstaaten oder als Übersiedler in die Bundesrepublik Deutschland gelangt. Für Vermögensschäden oder für den Verlust der beruflichen Existenz, die Ihnen in der Folge des 2. Weltkriegs entstanden sind, konnten Sie eine Lastenausgleichsentschädigung beantragen. Die Frist zur Einreichung von Anträgen auf Lastenausgleichsleistungen ist jedoch am 31.12.1995 abgelaufen. Am  31.12.1999 endete auch die Antragsfrist für die Gewährung von Kriegsschadensrente.

Nach dem Lastenausgleichsgesetzstanden den Geschädigten, die ihre Anträge fristgerecht eingereicht hatten, insbesondere folgende Leistungen zu:


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Den Vermögensschaden oder den Verlust der beruflichen Existenz mussten Sie durch Unterlagen oder durch glaubhafte Zeugenaussagen beweisen.


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Eine Beantragung ist nicht mehr möglich.


Fristen


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)


Fachlich freigegeben durch

Bundesausgleichsamt


Fachlich freigegeben am

06.08.2018

Zuständige Stelle(n)

Bundesausgleichsamt (BAA)
Adresse
Saalburgstraße 157
61350 Bad Homburg v. d. Höhe